Autismus

Logo Steckbrief.gifSteckbrief V
von Ruth Schlosser

Teil V unserer Steckbrief-Reihe befasst sich mit Autismus – laut WHO (Weltgesundheitsorganisation) eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, die sich bereits bis zum dritten Lebensjahr zeigt. Die Auswege-Autorin Ruth Schlosser hat in Kurzfassung wichtige Symptome zusammengetragen und macht Vorschläge, was in der Schule im Umgang mit Autisten zu beachten ist. … weiter

Studie: „Selbstsorge in unsicheren Zeiten“

Selbstsorge_in_unsicheren_Zeiten.jpgRezension: Uni Kassel

gsf – "Nur wer sich in einer objektiv prekären Lebenssituation auch noch gesellschaftlich überflüssig, abgehängt und ausgeschlossen fühlt, reagiert auf seine missliche Lage mit Rückzug, Resignation, psychosomatischen Beschwerden und Selbstvernachlässigung – von mangelnder Körperpflege, sozialer Vernachlässigung, politischer Apathie bis hin zur Zeitverwahrlosung".

So fasst eine sozialwissenschaftliche Forschergruppe um den Kasseler Psychologen Ernst Lantermann einen zentralen Befund ihrer empirischen Studien über den Umgang mit prekären Lebenslagen zusammen – nachzulesen in dem gerade erschienen Buch "Selbstsorge in unsicheren Zeiten – Resignieren oder Gestalten".
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Wie wird sich die Arbeitswelt bis 2030 verändern?

Studie: Unternehmen und Mitarbeiter vor großen Herausforderungen
Bericht: Uni Darmstadt

Welche Einstellungen zu Jobs, Karriere und Einkommen zeichnen sich in Zukunft ab? Wie verändern neue Technologien und grenzenlose Kommunikation Arbeitsplätze? Was müssen Unternehmen in der Personalentwicklung ändern? Professoren der Betriebs- und Arbeitswissenschaften, der Informatik und Soziologie der Technischen Universität Darmstadt und der Psychologie der Universität Mainz wollten das Thema nicht selbsternannten Zukunftsforschern überlassen und sind im Rahmen der Großstudie "Zukunft der Arbeitswelt 2030" diesen wichtigen Fragen nachgegangen. …weiter

Praktikum kann Arbeitsverhältnis sein

Überwiegt in einem Praktikanten-Verhältnis die Arbeitsleistung gegenüber dem Ausbildungszweck, ist der Beschäftigte unabhängig von der Bezeichnung im Vertrag Arbeitnehmer und so zu vergüten.

Der Fall: Der Mann schloss eine als Praktikantenvertrag bezeichnete Vereinbarung. Die vertragliche wöchentliche Anwesenheitszeit betrug 38,5 Stunden, die Vergütung 200 Euro monatlich. Der Arbeitgeber stellte dem Mann für den Fall des erfolgreich absolvierten Praktikums einen Ausbildungsplatz für eine 18-monatige Ausbildung zum Altenpflegehelfer in Aussicht. Der „Praktikant“ wurde in den Dienstplänen geführt und erbrachte die Tätigkeiten eines Wohnbereichshelfers. Nach Auslaufen der Vereinbarung bot der Arbeitgeber dem Mann keinen Ausbildungsvertrag an. Dieser klagte daraufhin für die Vertragslaufzeit die übliche Vergütung ein. Die Klage hatte Erfolg.

Das Arbeitsgericht: Auch wenn die Vereinbarung als Praktikum bezeichnet wurde, handelte es sich in Wirklichkeit um ein Arbeitsverhältnis. Der Mann war in den Betrieb eingegliedert und hatte nach Weisung examinierter Pflegekräfte zu arbeiten. Darüber hinaus bestand ein Missverhältnis zwischen der eigentlichen Ausbildungsdauer zum Altenpflegehelfer und der Dauer des angeblichen Praktikums. Da zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestand, war die Vergütungsvereinbarung über monatlich 200 Euro unwirksam. Der Arbeitgeber muss die für einen Wohnbereichshelfer übliche Vergütung nachzahlen.
Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 19. November 2008 – 4 Ca 1187d/08

aus: einblick 2/2009, gewerkschaftlicher Infoservice

Gewerkschaftswerbung über eine betriebliche E-Mail ist erlaubt

mail.gifEine tarifzuständige Gewerkschaft darf sich an Arbeitnehmer über deren betriebliche E-Mail-Adressen mitWerbung und Informationen wenden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Gebrauch der E-Mail-Adressen zu privaten Zwecken untersagt hat. Die Entscheidung einer Gewerkschaft, Arbeitnehmer auf diesemWeg anzusprechen, ist Teil ihrer Betätigungsfreiheit, die durch das Grundgesetz geschützt wird. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Januar 2009 – 1 AZR 515/08

aus: einblick 2/2009, gewerkschaftlicher Infoservice

Einsatz ist Einstellung

Werden Auszubildende eines reinen Ausbildungsbetriebs zum Zwecke ihrer praktischen Ausbildung vorübergehend in einem anderen Betrieb eingesetzt, so stellt das für diesen Betrieb eine Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes dar, die der Zustimmung des dort gewählten Betriebsrats bedarf.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 30. September 2008 1 ABR 81/07

aus: einblick 2/2009, gewerkschaftlicher Infoservice

Kinder und Jugendliche ohne Schutz auf Reiterhof

horseriding.gifKinder und Jugendliche, die ihre Freizeit auf einem Reiterhof verbringen, stehen bei der Versorgung der Pferde und beim Stalldienst in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, denn sie werden bei diesen Tätigkeiten nur in Ausnahmefällen wie ein Beschäftigter tätig. Sie wollen vielmehr in enger Beziehung zu Pferden gemeinsam mit anderen ihre Freizeit verbringen. Dabei wird der enge Kontakt mit den Tieren nicht nur beim Reiten hergestellt, sondern gerade auch bei deren Versorgung.
Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. Dezember 2007 L 1 U 56/06

aus: einblick 2/2009, gewerkschaftlicher Infoservice

Streikinfo!

GEW_Streik08_M.jpgvon Max Hufnagel

Angesichts der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst 2009 hat der Auswege-Autor Max Hufnagel eine Kurzzusammenfassung zum Thema „Streik“ geschrieben. „Unter Streik versteht man die gemeinsame, geplante, vorübergehende, volle oder teilweise Vorenthaltung der arbeitsvertraglichen Leistung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist nur dann rechtmäßig, …“ … weiter

©Foto: Karin Just – GEW-Streik 2008, München


logo-text-file Weitere Texte und Unterrichtsmaterialien zum Thema „Streik“

Skandal! Die Macht öffentlicher Empörung

skandale.jpgProminente verraten in Interviews mit Hamburger Studierenden ihren Umgang mit Skandalen
Bericht: Uni Hamburg

Die Journalisten suchen ihn, das Publikum liebt ihn, die Mächtigen fürchten ihn: den Skandal. Welche Ereignisse lösen öffentliche Empörung aus? Welche nicht? Wem nutzt, wem schadet der Eklat? Und wozu führt er? Lassen sich Skandale bewusst produzieren und kontrollieren? Wie wehrt man sich dagegen, an den Pranger gestellt zu werden?

Diesen Fragen sind Studierende des Instituts für Journalistik und Kommunikationswissenschaft der Universität Hamburg nachgegangen. … weiter

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