Keine pauschalen Vorwürfe in Personalakte erlaubt

Eine Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält. Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 27.11.2008 – 2 AZR 675/07

aus: einblick – gewerkschaftlicher Infoservice 9/09