Verstoß wird geahndet

In den städtischen Kindergärten Baden-Württembergs ist es den Fachkräften verboten, im Dienst Kopftuch zu tragen. Der Verstoß einer muslimischen Erzieherin gegen dieses Verbot berechtigt den Arbeitgeber dazu, eine Abmahnung zu erteilen.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 19. Juni 2009 – 7 Sa 84/08

aus: einblick – gewerkschaftlicher Infoservice 12/09