GEW: „Zweifel an Verfassungswidrigkeit bestätigt.“

gew_logo_drot.gifBildungsgewerkschaft zur steuerlichen Berücksichtigung häuslicher Arbeitszimmer

Bericht: GEW Hauptvotrstand

Berlin – Die GEW begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern. „Für Lehrerinnen und Lehrer ist dieses Urteil besonders wichtig, da diesen in den meisten Fällen in den Schulen kein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt wird“, sagte Ilse Schaad, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstand der GEW. „Die GEW hat schon während des Gesetzgebungsverfahrens erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der 2007 erlassenen Einschränkungen angemeldet. … weiter