Lange Haftstrafe und Anordnung der Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter durch das Landgericht Mainz ist rechtskräftig

Mitteilung: Bundesgerichtshof

Das Landgericht Mainz hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. … weiter

Quelle: PM Nr. 182/2010 v. 27.9.2010, BGH