Schulbegleiter ist Arbeitnehmer

Ein Schulbegleiter, auch Integrationshelfer genannt, ist eine Person, die während eines Teils oder auch während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Schulweges, bei einem Schüler ist, um dessen behinderungsbedingte Defizite zu kompensieren und Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen zu geben. Ein vom Träger der Schule vertraglich verpflichteter Schulbegleiter ist im Regelfall Arbeitnehmer.

Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 28. Juli 2010 – 1 Ca 2108/09

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 20/2010