28. Januar 2012: 40 Jahre Berufsverbot – Betroffene fordern: endlich Aufarbeitung und Rehabilitierung!

Aufruf

Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten „Radikalenerlass“. Zur Abwehr angeblicher Verfassungsfeinde sollten „ Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Mithilfe der „Regelanfrage“ wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen
und Bewerber vom „Verfassungsschutz“ auf ihre politische „Zuverlässigkeit“ durchleuchtet.

Im Freistaat Bayern gibt es immer noch die sog. „Regelanfrage“. Alle, die sich für den Öffentlichen Dienst bewerben incl. Lehramtsbewerber bzw. Lehrkräfte, müssen sich dieser Gesinnungsüberprüfung unterziehen. Auf der langen Ministeriums-Liste der „verdächtigten“ Organisationen findet sich auch die VVN / BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten).

Wir veröffentlichen den Aufruf der baden-württemberger Initiative mit Erstunterzeichnern (mit Dank an die GEW-Kollegin Eva Petermann aus Hof für die Übermittlung) und bitten um zahlreiche Weiterleitung des Aufrufs oder des Auswege-Links.

Aufruf lesen