10 Jahre Riester-Rente: Flop mit riskanten Nebenwirkungen

Mitteilung: DGB

Zehn Jahre nach Einführung der Riester-Rente hat der Deutsche Gewerkschaftsbund Bilanz gezogen. „Die Riester-Rente ist kein Zukunftsmodell, sondern ein Flop mit riskanten Nebenwirkungen. Sie führt sowohl zu Reallohnverlusten für die Beschäftigten als auch zu sinkenden Alterseinkommen, sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied.

„Das Versprechen, die Riester-Rente könne die Rentenkürzungen ausgleichen, hat sich für die Meisten als hohle Phrase herausgestellt. Die Riester-Rente darf nicht auch noch zur Voraussetzung für die geplante Zuschussrente oder ähnliche Konstrukte gemacht werden. Solange die Koalition die Privatvorsorge zur Bedingung für staatliche Hilfen macht, wird sie das Ziel, Altersarmut zu vermeiden, weit verfehlen. Die Riester-Reform ist ein Bruch mit der solidarischen Alterssicherung und ein Grund für die drohende Altersarmut.

Die Rentenkürzungen, die insgesamt bis zu 30 Prozent betragen, kann niemand durch Privatvorsorge ausgleichen. Vor allem die fast sieben Millionen Beschäftigten im Niedriglohnsektor haben kaum eine Chance, sich vor Altersarmut zu retten. Ungefähr ein Fünftel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat keine zusätzliche Vorsorge, und die meisten können nicht genügend sparen, um die gewaltigen Leistungskürzungen aufzufangen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die nötigen Konsequenzen zu ziehen und das Leistungsniveau der Rentenversicherung zu stärken. Es ist sozialpolitisch völlig verrückt, die Renten immer weiter zu kürzen, nur um dann den Rentenbeitrag senken zu können. Das hilft den Arbeitgebern und der privaten Versicherungswirtschaft, geht aber voll zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Milliardenüberschüsse dürfen nicht verpulvert werden, sondern müssen für mehr Sicherheit im Alter eingesetzt werden. Mit einem stabilen Rentenbeitrag von 19,9 Prozent können den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weitere Leistungskürzungen erspart und Altersarmut verhindert werden."

Pressemitteilung 231  v. 30.12.2011
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