Beamtenstreik: Neuere europäische Rechtsprechung in zweiter Instanz nicht berücksichtigt

GEW: „OVG Münster verharrt in altem Denken“

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Münster/Frankfurt a.M. – „Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum Streikrecht für Beamte zeigt, dass jetzt so schnell wie möglich eine Entscheidung des zuständigen europäischen Gerichts her muss“, sagte Ilse Schaad, Leiterin des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Mittwoch in Frankfurt a.M. Das OVG hat die Klage abgewiesen und keine Revision zugelassen. Das Gericht begründete seine Entscheidung, keine Revision zuzulassen, dass wegen der eindeutigen Rechtslage kein Klärungsbedarf bestehe.

Schaad stellte fest, dass das Urteil die Praxis des unzeitgemäßen und vordemokratischen Verbots des Beamtenstreiks fortsetze. „Das Gericht hat die Chance vertan, dem in der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) klar formulierten Menschenrecht auf Streik auch in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen“, bedauerte Schaad. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage des Streikrechts für Beamte kündigte sie an, dass die GEW durch alle Instanzen bis zum EGMR gehen werde: „Wir haben einen langen Atem. Das Verbot des Beamtenstreiks muss endlich fallen!“ Sie wies darauf hin, dass das Urteil möglicherweise den Weg zum EGMR verkürze. 

Info:
Der Fall: Eine verbeamtete Lehrerin hatte 2009 im Rahmen der Tarifrunde für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder an drei Tagen an Warnstreiks teilgenommen. Ziel der Streiks war unter anderem, das Verhandlungsergebnis für den Tarifbereich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Daraufhin verhängte die Behörde als Disziplinarmaßnahme eine Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro. Gegen die Sanktion hat die Beamtin mit Rechtsschutz der GEW vor der Disziplinarkammer des VG Düsseldorf geklagt. Das VG sah im Dezember 2010 in der Disziplinarmaßnahme u.a. einen Verstoß gegen Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und gegen die jüngere Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf Streik.

Damit war das VG von der bislang in Deutschland herrschenden Rechtsprechung, die ein allgemeines Streikverbot für alle Beamtinnen und Beamte annimmt, abgewichen (VG Düsseldorf, Az: 31 K 3904/10.O). Über die Berufung, die das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt hatte, hat das OVG Münster heute entschieden. Im Juli 2011 hatte das VG Kassel in einem ähnlich gelagerten Fall ebenfalls zu Gunsten zweier streikender verbeamteter Lehrkräfte entschieden und ihnen unter Berufung auf den EGMR das Streikrecht zuerkannt (Az: 28 K 1208/10.KS.D vom 27. Juli 2011). Auch hier läuft das Berufungsverfahren. Weitere Verfahren in anderen Bundesländern zur Frage des Beamtenstreiks sind anhängig.

Pressemitteilung v. 7.3.2012
GEW-Hauptvorstand
Pamela Pankotsch
Presseabteilung
Reifenberger Str. 21
60489 Frankfurt
www.gew.de


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https://www.gew.de/tarif/streik/beamtenstreik/beamtenstreikrecht-die-wichtigsten-fragen-und-antworten/