Beamtenstreik: Neuere europäische Rechtsprechung in zweiter Instanz nicht berücksichtigt
GEW: „OVG Münster verharrt in altem Denken“
Mitteilung: GEW Hauptvorstand
Münster/Frankfurt a.M. – „Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum Streikrecht für Beamte zeigt, dass jetzt so schnell wie möglich eine Entscheidung des zuständigen europäischen Gerichts her muss“, sagte Ilse Schaad, Leiterin des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Mittwoch in Frankfurt a.M. Das OVG hat die Klage abgewiesen und keine Revision zugelassen. Das Gericht begründete seine Entscheidung, keine Revision zuzulassen, dass wegen der eindeutigen Rechtslage kein Klärungsbedarf bestehe.