Grundgesetz erlaubt monoedukative Privatschulen

Hinweis der Red.: Weitere Links mit Informationen nach der Pressemitteilung ►

Mitteilung: Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Privatschulfreiheit des Grundgesetzes das Recht einschließt, Ersatzschulen zu errichten, die monoedukativen, d.h. nach Geschlechtern getrennten Unterricht anbieten. Durch den Besuch einer Ersatzschule wird die Schulpflicht erfüllt.

Das beklagte Bildungsministerium des Landes Brandenburg versagte dem Kläger, einem privaten Schulträger, die Genehmigung, in Potsdam ein privates Jungengymnasium als Ersatzschule zu errichten. Das Ministerium verwies allein auf die monoedukative Ausrichtung der Schule, die im Widerspruch zur Gleichberechtigung von Mann und Frau stehe. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des beklagten Bildungsministeriums zurückgewiesen. Die geplante Schule kann nach Schulform sowie nach Art und Dauer des Bildungsgangs öffentliche Schulen im Lande Brandenburg ersetzen. Die nach dem Grundgesetz für die Ersatzschulgenehmigung darüber hinaus erforderliche Gleichwertigkeit hinsichtlich der Lehrziele setzt zwar unter anderem voraus, dass der private Schulträger im Rahmen des Unterrichts das Erziehungsziel der Verinnerlichung der Gleichberechtigung der Geschlechter durch die Schüler beachtet. Private Schulträger dürfen aber Methoden und Organisationsformen des Unterrichts grundsätzlich nach Maßgabe ihrer eigenen pädagogischen Einschätzungen frei gestalten. Die Einschätzung des Klägers, eine Verinnerlichung der Gleichberechtigung der Geschlechter durch die Schüler sei auch bei monoedukativer Unterrichtsgestaltung möglich, hat das Bildungsministerium hinzunehmen. Eine Genehmigungsversagung wäre nur zulässig gewesen, wenn diese Einschätzung im Widerspruch zu einem im Wesentlichen gesicherten, in der Fachwelt weitgehend anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnisstand stünde. Dies ist jedoch nach der tatrichterlichen Würdigung durch die Vorinstanz, die aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden ist, nicht der Fall. Das brandenburgische Bildungsministerium ist daher verpflichtet, das Genehmigungsverfahren fortzusetzen und die übrigen einschlägigen Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen.

BVerwG 6 C 6.12 – Urteil vom 30. Januar 2013

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg 3 B 24.09 – Urteil vom 08. September 2011
VG Potsdam 12 K 1013/07 – Urteil vom 19. Juni 2009

Quelle:
PM v. Nr. 4/2013
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
 04107 Leipzig
www.bverwg.de

Weitere Links mit Informationen zu diesem Urteil:

► rbb Nachrichten: Gericht: Brandenburg muss Jungenschule erlauben (inkl. Audio- und Videobeitrag)

taz: Schule ohne Mädchen ist zulässig

Der katholischen Laienorganisation Opus Dei nahestehend: Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V.

Forschung: BAuA veröffentlicht Stressreport Deutschland 2012

Multitasking, Zeitdruck, Monotonie und Störungen nehmen nach wie vor Spitzenplätze ein

Mitteilung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Dortmund – Psychische Belastung ist in der deutschen Arbeitswelt nach wie vor weit verbreitet. Häufig sind die Beschäftigten Multitasking, Zeitdruck, Monotonie und Störungen bei der Arbeit ausgesetzt. Dabei kennt die psychische Belastung weder Hierarchiegrenzen, noch macht sie vor gewerblichen Branchen halt. Faktoren wie das gute soziale Klima in deutschen Betrieben oder Handlungsspielräume für die Beschäftigten, um ihre Arbeit zu planen und einzuteilen, helfen aber die Belastung zu bewältigen. … weiter

Quelle: PM v. 29.1.2013 – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – www.baua.de

Buchdownload.gifDirektdownload des Stressreports als pdf-Datei

Quo vadis Deutschland? Ein Rück- und Ausblick – Teil 2

eye-by_George_Hodan_www.publicdomainpictures.net_PDDie Auswege-Autorin Brigitte Pick schaut zurück, zieht Bilanz und wagt einen Ausblick:

gsf – Die Armut steigt, der Staat entzieht sich seiner Verantwortung, das soziale Gewissen der Grünen wird zunehmend farbloser (Sie sind im System angekommen). Brigitte Pick schreibt weiter über die Energiewende, über Prostitution, über steigende Mieten und die Sanierung von Altbauten.

Zum Schluss wagt die Autorin einen Ausblick: "Die Politik- und Finanzelite zeigt sich weiter unbeeindruckt solange das Land ruhig bleibt." Fangen wir also an, unruhig zu werden.

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Weitere Aufsätze von Brigitte Pick

©Foto: George Hodan CC0, www.publicdomainpictures.net

Macht Fast Food krank?

fast-food-by_bluefish_japan_pixabay.com_Public_Domain_CC0Mitteilung: Uni Ulm

Pommes Frites und Hamburger machen Kinder und Jugendliche nicht nur dick, sondern womöglich auch krank. Eine internationale Forschergruppe, darunter die Ulmer Epidemiologinnen Professorin Gabriele Nagel und Dr. Gudrun Weinmayr, beide vom Institut für Epidemiologie und Medizinische Biometrie, hat herausgefunden, dass bestimmte Lebensmittel die Entwicklung von Asthma, Heuschnupfen oder allergischen Hautausschlägen fördern könnten. … weiter

Quelle:PM v. 28.1.2013 – Uni Ulm / idw

©Foto: fast food by bluefisch japan PD CC0
 

„Auf den guten Lehrer kommt es an!“

tip

 

Die Zeit online hat auf die Hattie-Studie hingewiesen:

Ich bin superwichtig!

Kleine Klassen bringen nichts, offener Unterricht auch nicht. Entscheidend ist: Der Lehrer, die Lehrerin. Das sagt John Hattie. Noch nie von ihm gehört? Das wird sich ändern.

Ein neuer Name geht um in der Pädagogik. Man liest ihn in Aufsätzen und hört ihn in Vorträgen. Einige der wichtigsten deutschen Schulforscher kommen ohne ihn nicht mehr aus. Und schon bald, das sei prophezeit, werden es alle sein. Vom »Hattie-Faktor« und vom »Hattie-Ranking« ist die Rede. Und man fragt: »Was steht bei Hattie dazu?« … Den ganzen Artikel lesen

tip

Weitere Infos mit und über John Hattie und über seine Studienergebnisse:

Interview von Regine Berger mit John Hattie im Rahmen eines Workshops von VisiblelearningPlus in London am 16.04.2013. Zu den einzelnen Fragen gibt es jeweils ein Filmchen mit John Hattie, dessen Link auf der Seite angeklickt werden kann. Die Antworten werden übersetzt.

Kurzfassung der Ergebnisse der Hattie-Studie auf Lernmix

Die Hattie-Studie im Download als pdf-Datei

Stellungnahme der „Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e. V.“ zur Hattie-Studie

John Hattie: Was macht guten Unterricht aus?

Was hat das Waffenrecht mit Amokläufen zu tun?

Logo Gegenrede.gifEin Schulmassaker in Newtown und schon tobt in den USA eine Debatte über das Recht der Amerikaner auf private Bewaffnung

GegenRede 26 von Freerk Huisken

Nach jedem Amoklauf, ob in den USA, in Germany oder sonst wo, beginnt nach der anfänglichen Empörung schnell die übliche Ursachendebatte. Zur Auswahl stehen immer dieselben Angebote: Der Täter muss geisteskrank gewesen sein, er hat sich von Gewaltvideos und brutalen Ego-Shootern manipulieren lassen, kam viel zu leicht an Schusswaffen heran oder ist in einem Elternhaus aufgewachsen, das ihm statt Liebe nur Hiebe verabreichte. … weite

Eng­lisch-Sprach­kurs von Langen­scheidt: Gut, aber nicht perfekt

Mitteilung: Stiftung Warentest

Einen „intelligenten“ Sprachkurs, der sich jedem Nutzer individuell anpasst, verspricht Langenscheidt mit seinem neuen Angebot Langenscheidt IQ. Das Fazit der Weiterbildungsexperten der Stiftung Warentest, die sich das multimediale Lernpaket für die Sprache Englisch angeschaut haben: Es ist innovativ, aber einige Kritikpunkte bleiben. Veröffentlicht ist die Untersuchung auf test.de, dem Onlineportal der Stiftung.

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Musikalische Förderung kann sich positiv auf das Erlernen von Lesen und Schreiben auswirken

red-24074_150_by_nemo_pixabay.com_PD_CC0Entwicklungspsychologische Studie im Rahmen des Forschungsnetzwerkes „Empirische Unterrichts- und Bildungsforschung – EUBi“ – Abschlussbericht mit zahlreichen interdisziplinären Projekten vorgelegt

Mitteilung: Justus-Liebig-Universität Gießen

Eine gezielte musikalische Förderung schon im Vorschulalter kann sich positiv auf das Lesen- und Schreibenlernen auswirken. Das hat eine Studie der Abteilung Entwicklungspsychologie der Justus-Liebig-Universität Gießen ergeben, die den Zusammenhang zwischen musikalischen und sprachlichen Fähigkeiten untersucht hat. … weiter

Update: Finger weg vom Netz

Logo InfobriefZum Ausgang der Abstimmung: Erfolg: Gesetzentwurf vorerst gestoppt

Michael Sommer (DGB) via Change.org:

vor einigen Wochen habe ich Ihnen geschrieben, als die Freiheit des Internet bedroht schien. Mit neuen Regeln wollte die Internationale Fernmeldeunion die Freiheit der Nutzer im Netz beschränken. (►siehe den Beitrag im Magazin AUSWEGE)
 
Dieser Plan ist vorerst gescheitert – etwa 50 Staaten weigerten sich auf der Konferenz Anfang Dezember 2013 in Dubai, das neue Abkommen zu unterzeichnen.
Zu verdanken ist dies auch Ihrem Protest, dem sich über vierzigtausend Menschen angeschlossen haben. Wir bedanken uns bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern!
Der Internationale Gewerkschaftsbund, dem auch der DGB angehört, hat zusammen mit Greenpeace einen Brief an UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon geschrieben und in Ihrem Namen protestiert.
Der Kampf für die Freiheit des Internet ist zwar noch nicht vorbei – wir bleiben dran.
—–
WARUM ICH IHNEN HEUTE SCHREIBE, GEHT UNS ALS ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER ALLE AN.
 
Die Regierungskoalition will ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz durchsetzen, das die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus unserer Sicht gerade NICHT schützt.
 
Videoüberwachung am Arbeitsplatz wäre demnach nicht verboten, sondern ausufernd möglich. Callcenter-Mitarbeiter könnten pausenlos abgehört werden. Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Co. könnten diesem Gesetzentwurf zufolge legal von den Arbeitgebern verwendet werden. Auch ärztliche Untersuchungen kann der Arbeitgeber demnach anordnen.
Dieser Gesetzentwurf ist ein Angriff auf die Arbeitnehmerrechte. Besser kein Gesetz als dieses.
Ursprünglich sollte das Gesetz am 16. Januar verabschiedet werden. Nach breitem Protest von Gewerkschaften und Opposition wurde dies gestoppt. Nun ist voraussichtlich am 29. Januar 2013 die entscheidende Sitzung des Innenausschusses des Bundestages.
Wir haben in der Vergangenheit immer wieder gesehen, dass breiter gesellschaftlicher Protest Gesetze beeinflussen oder sogar verhindern kann.
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►Unterschreiben Sie unsere Petition und leiten Sie sie an Ihre Freunde weiter.

Wir werden alle Stimmen dieser Petition am 29. Januar an die Verantwortlichen – Volker Kauder (CDU/CSU Fraktionsvorsitzender) und Rainer Brüderle (FDP-Fraktionsvorsitzender) – übergeben.
Gemeinsam gegen Dauerüberwachung am Arbeitsplatz: Stoppt dieses Gesetz zum Datenschutz für Beschäftigte.
Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen.
 
Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes

„Religion stößt zunehmend auf Ablehnung“

Sozialethikerin Marianne Heimbach-Steins vom Exzellenzcluster "Religion und Politik" der Universität Münster mahnt mehr Einsatz der Kirchen für Religionsfreiheit an / Neue Studie

Rezension: Westfaelische Wilhelms-Universität Münster

Die Religionsfreiheit gerät in Deutschland nach Einschätzung der münsterschen Sozialethikerin Prof. Dr. Marianne Heimbach-Steins zunehmend unter Druck. Immer häufiger stoße Religion in der Öffentlichkeit auf Unverständnis und Ablehnung, bis hin zur Aggression. "In einer zunehmend säkularen und pluralen Gesellschaft ist das Recht auf Religionsfreiheit nicht mehr selbstverständlich", schreibt die Forscherin des Exzellenzclusters "Religion und Politik" der Uni Münster in einer neuen Studie. … weiter

Quelle: PM v. 30.11.2012 – Westfaelische Wilhelms-Universität Münster / idw

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