Beamte: In Elternzeit keine Wahlberechtigung

Beamte haben keinen Anspruch auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis zur Personalratswahl, wenn sie sich mehr als sechs Monate vor dem Wahltag in Elternzeit befinden, ohne derzeit teilzeitbeschäftigt zu sein.
Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 4. Februar 2013 – 9 L 341/13

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 6/2013