2013: Jugendämter führten rund 116 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durch

statistik.gifMitteilung: Statistisches Bundesamt

Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2013 knapp 116 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 8,5 % mehr als bei der im Jahr 2012 erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).

Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht. … weiter

Quelle:
PM v. 14.8.2014
www.destatis.de