Einschulung in die “Wunschgrundschule”

Justizrechtslupe.de veröffentlichte am 11.8.2014 ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen:

Einschulung in die “Wunschgrundschule”

Im Grundschulbereich gebe es nach der Entscheidung des hessischen Gesetzgebers keine Wahlfreiheit in Bezug auf die Einschulung. Es besteht kein Anspruch auf Gestattung des Besuchs einer anderen als der für den Schüler vorgesehenen Grundschule.

So hat das Verwaltungsgericht Gießen in dem hier vorliegenden Fall eines ABC-Schützen entschieden, der an einer anderen Grundschule, als der für ihn zuständigen, eingeschult werden wollte. Den ganzen Bericht lesen

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 30. Juli 2014 – 7 L 1800/14.GI