DGB zu Griechenland: Spielräume nutzen, Investitionen fördern, Armut bekämpfen

dgb.jpgMitteilung: DGB

Nach dem Beschluss des griechischen Parlaments, die am Montag vereinbarten Sparauflagen zu erfüllen, müssen die EU-Partner jetzt rasch den Weg frei machen für notwendige Investitionen in Griechenland. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Donnerstag in Berlin: „Jetzt sind die Geldgeber am Zug. Die griechische Wirtschaft darf nicht weiter abgewürgt werden und Europa darf nicht noch weiteren Schaden nehmen. Die am Montag angekündigten 35 Milliarden Euro zur Konjunkturstabilisierung müssen sofort in die Realwirtschaft fließen. Die Pflicht zur Kofinanzierung, die Griechenland bislang ein Abrufen dieser Strukturfonds-Mittel unmöglich macht, muss komplett ausgesetzt werden, bis sich die Haushaltslage des Landes stabilisiert hat.

Die Gelder müssen in ein Konjunkturprogramm fließen, das die Nachfrage direkt ankurbelt: Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz würden unmittelbar Jobs und Einkommen schaffen und Griechenland langfristig modernisieren. Brennstoffimporte, die rund die Hälfte der griechischen Einfuhren ausmachen, könnten so massiv reduziert und die Defizite im Außenhandel abgebaut werden.

Dringend notwendig sind zusätzliche Mittel für Krankenhausmodernisierung und -personal. Wird die Investitionsoffensive nicht sofort und in vollem Umfang gestartet, bleibt von der am Montag geschlossenen Vereinbarung im Wesentlichen ein sozial untragbares Kürzungsdiktat, das das Land weiter in Richtung Grexit drängt. Um das zu verhindern, müssen Spielräume genutzt, investive Impulse ausgebaut und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung eingeleitet werden. Dazu gehört auch ein Sofortprogramm gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Die radikale Zerstörung von Arbeitnehmerrechten der vergangenen Jahre muss rückgängig gemacht werden. Sie hat nicht zu Wachstum, sondern zu Armut und Ungerechtigkeit geführt.

Wenn die Vereinbarung zwischen den Gläubigern und Griechenland jetzt eine ‚Überprüfung und Modernisierung der Verfahren für Tarifverhandlungen‘ fordert, dann müssen die in den EU-Verträgen vorgesehenen Grundrechte sofort wiederhergestellt werden. Das Recht aufTarifverhandlungen muss in vollem Umfang wieder gelten und EU-rechtskonform gestaltet sein. Flächentarifverträge müssen gefördert werden. Angesichts der griechischen Rekordarbeitslosigkeit dürfen die Rechte der Arbeitnehmer keinesfalls weiter untergraben und Massenentlassungen nicht weiter erleichtert werden, wie dies zurzeit einige EU-Richtlinien ermöglichen.“

PM Nr. 62 v. 16.7.2015 www.dgb.de