Elternlose Flüchtlingskinder: Vom Kindergeld nicht ausgeschlossen

Die Zahlung von Kindergeld an ausländische Kinder, die ohne Eltern schon lange in Deutschland leben und deshalb über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen, kann nicht von einer Erwerbstätigkeit abhängig gemacht werden. Das Gesetz verlangt zwar, dass der Ausländer, der Kindergeld beansprucht, in Deutschland erwerbstätig ist. Wenn das Kind aber wegen seines geringen Alters nicht erwerbstätig sein darf, kann es nicht vom Kindergeldbezug ausgeschlossen werden.

Bundessozialgericht, Urteil vom 5. Mai 2015 – B 10 KG 1/14 R

Quelle: einblick.dgb.de 17/2015