Heidelberger Lehrer klagt gegen Verfassungsschutz

Verhandlungstermin am 20. 04. 2016 in Karlsruhe

Der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy klagt gegen seine geheimdienstliche Überwachung durch den ‚Verfassungsschutz‘. In den Jahren 2004 – 2007 hatte das Kultusministerium Baden-Württemberg dem Lehrer Berufsverbot erteilt. Als Begründung wurde sein Engagement in antifaschistischen Gruppen – insbesondere in der Antifaschistischen
Initiative Heidelberg (AIHD) – angeführt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erklärte das Berufsverbot schließlich für unbegründet und grundrechtswidrig. Csaszkóczy wurde daraufhin vom Kultusministerium verbeamtet, weil „keine Zweifel an seiner Verfassungstreue“ bestehen.

Dennoch bestehen sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als auch der Verfassungsschutz Baden-Württemberg weiter auf dergeheimdienstlichen Beobachtung des Lehrers. Wie sich aus dem Aktenvolumen entnehmen lässt, wurde die Bespitzelung mit seinen Erfolg vor Gericht sogar intensiviert. Dabei geraten nun auch Organisationen wie Gewerkschaften und Ostermarschkomitees ins Visier des Geheimdienstes.

Der übergroße Teil der Akten bleibt auch im jetzigen Verfahren für das Gericht gesperrt. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat eine Sperrerklärung erlassen, weil bei Bekanntwerden der Inhalte „das Wohl des Landes Schaden erleiden“ würde. Einen Auszug aus der über 500 Seiten umfassenden geschwärzten Akte (es handelt sich dabei nur um die Akten
des Landesamtes, ihre Vollständigkeit wird von Csaszkóczys Anwalt angezweifelt) unter folgendem Link:
http://www.gegen-berufsverbote.de/lib-vs/dokumente/entschwaerzt.pdf

Die baden-württembergische Regierung stellt sich damit erneut rückhaltlos hinter den Inlandsgeheimdienst, der zugleich bis heute den fremdenfeindlichen Brandstiftern von Pegida und AfD Persilscheine für ihre Verfassungstreue ausstellt und die Aufklärung seiner Verstrickung in den NSU-Skandal beharrlich verweigert.

Wenn gleichzeitig antifaschistisches Engagement bis heute verfolgt und kriminalisiert wird, dann ist das ein verheerendes Signal an alle, die bereit sind, sich politisch zu engagieren.

Die öffentliche Verhandlung im Fall Michael Csaszkóczy vs. Innenministerium Baden-Württemberg findet am Mittwoch, 20. April 2016, 10 Uhr am Verwaltungsgericht Karlsruhe statt.

Pressemitteilung v. 1.4.2016
Carmen Hofmeister
Solidaritätskomitee
www.gegen-berufsverbote.de