Für eine Stärkung der Idee der parlamentarischen Demokratie

Welchen Sinn machen Volksabstimmungen in der liberalen Gesellschaft?

Ein Kommentar von Hasso Rosenthal

Randnotizen.gifIn letzter Zeit werden Volksabstimmungen als Allheilmittel gegen Politikfeindlichkeit, gegen behauptete „elitäre Arbeit der Politiker“ gehandelt. Ich möchte davor warnen! In der Folge der Brexit-Abstimmung möchte ich doch als jemand, der sein Leben lang in vielen Institutionen mitgearbeitet hat, die Achsen unserer Demokratie zu schmieren – sei es in der verfassten Schülerschaft meiner Schule, sei es in den demokratischen Organen beim Studium, in der Partei, der Gewerkschaft, der Gemeinde, auf örtlicher, regionaler, bundes- und internationaler Ebene, warnen. Die Idee der „Volksdemokratie“, für sich genommen, verführerisch, würde den liberalen Rechtsstaat, die parlamentarische Demokratie, den Schutz der Schwachen durch die Säulen Legislative, Exekutive, Judikative virulent gefährden:

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Die Bürgerin, der Bürger wählt Gemeinderäte, Kreisräte, Abgeordnete für Landtag, Bundestag, Europaparlament. Von der untersten Ebene bis hin zur Bundesregierung sollen gewählte Volksvertreter dafür sorgen, dass im Interesse des Souveräns (das Volk) die richtigen Entscheidungen und Gesetze beschlossen werden.

Das geschieht über Parlamente, die ihrerseits über Gesetze den Rahmen abstecken, innerhalb dessen Verwaltungen das Leben in allen wichtigen Bereichen ausgestalten. Ziel ist das Leben in einer sozialen, freien, gerechten, fürsorglichen Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger sich möglichst wohl fühlen können. Das Prinzip der repräsentativen Demokratie sorgt dafür, dass unabhängig von schwankenden Stimmungen unsere Gesellschaft funktioniert und sich sinnvoll weiterentwickelt. Die Volksabstimmung, die direkte Demokratie ist ursprünglich nicht vorgesehen. Am Beispiel der Todesstrafe wird deutlich, wie sehr eine aufschäumende Empörung z.B. über einen Terrorakt wichtige Grundsätze in Frage stellen kann. Oft haben Umfragen gezeigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung sich sofort für die Todesstrafe einsetzen würde, obwohl erwiesen ist, dass in den USA Fehlurteile leicht dazu führen, dass die Falschen auf dem elektrischen Stuhl landen. Doch eine vollzogene Todesstrafe lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Das Grundgesetz verbietet auch die Todesstrafe, da man damit in der Nazizeit durch politische Willkür furchtbare Urteile vollstreckt wurden. Beispielhaft sei das Urteil gegen Pastor Friedrich Bonhoeffer genannt.

Am Beispiel der massiven Bürgerproteste z.B. gegen das Atommülllager Gorleben oder gegen das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 wird klar, dass sich ein neuer Trend durchzusetzen scheint: Projekte, mit denen sich Verwaltungen und Politiker lange beschäftigt haben, können per Bürgerbegehren gestoppt werden. Die Erfahrungen damit und ihre mediale Aufarbeitung haben zu einer Welle der Bürgerbeteiligungen geführt, die etwa seit der Jahrtausendwende zu beobachten ist. Deshalb haben einige Städte und Gemeinden „Leitfäden“ für eine Bürgerbeteiligung entwickelt. So legt Darmstadt halbjährlich eine `Vorhabenliste´ vor, in der steckbriefartig Projekte aufgeführt werden, bei denen über einen Gestaltungsspielraum Bürgerbeteiligungen grundsätzlich durchführbar sind.

Die Idee der mitgestaltenden, systematischen Bürgerbeteiligung gerät ins Zentrum der Überlegungen. Bürger sollen bei allen größeren Planungsangelegenheiten rechtzeitig informiert und zur Mitgestaltung aufgerufen werden. In den Parteien gibt es eine Tradition der regionalen und überregionalen Aufarbeitung aller Aspekte der Daseinsfürsorge, der Diskussion und Mitgestaltung der Gesellschaft. Über Ortsvereine in den Kommunen, über Bezirks-, Landes- und Bundesverbände wird unsere Gesellschaft mitgestaltet. Ebenso formen die aktiven Mitglieder z.B. der Sport- und Feuerwehrvereine, Gewerkschaften usw. das örtliche Gemeindeleben mit. Grundsatz bei Vereinen ist die demokratische Struktur.

Gut durchdacht werden muss dabei das Phänomen, dass sich immer weniger Bürgerinnen und Bürger in Parteien engagieren, die ja genau für die Idee der aktiven Mitgestaltung geschaffen wurden. In den Parteien gibt es eine Tradition der regionalen und überregionalen Aufarbeitung aller Aspekte der Daseinsfürsorge (vom Straßenbau über Bildung bis zur Gesundheit). Das hat den Vorteil, dass hier zuverlässig erfahrene Bürger über einen längeren Zeitraum organisiert das Gemeindeleben mitgestalten. Doch die Forderung, Populisten das Feld zu bereiten, um grundlegende Entscheidungen. Es ist eben falsch zu glauben, man müsse „dem Volk“ nur die direkte Demokratie ermöglichen, dann wäre das demokratisch. Ich möchte an den alten Haudegen Churchill erinnern, der den konstitutiven Satz prägte, der Parlamentarismus wäre eine denkbar schwache Regierungsform, aber es gäbe im Vergleich zu allen anderen keine bessere. Heinrich Heine sprach vom „Volk, dem großen Lümmel“, Ortega y Gasset und Le Bon beschrieben sicher oft verkürzt und polemisch die Gefahren durch die “ Massen“, doch die Kernaussage, dass Demokratie die Regulative des verfassten Parlaments, der Abwählbarkeit, der Staatsverwaltung, der Gerichtsbarkeit, der Pressefreiheit braucht, ist ja auch dank Arnold J. Toynbee gut begründet dargestellt.

Noch einmal: Die politisch liberale Gesellschaft würde ihre Grundlagen mit Volksabstimmungen verlieren. Nicht ohne Grund fordert die AfD ja in ihren Grundsätzen die Abschaffungen dieser Schutzprinzipien. Nein! Wir brauchen die engagierte Verteidigung unseres sozialen Rechtsstaates.

*Hasso Rosenthal ist Vorsitzender des OV Rheiderland
der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und Pressesprecher
der Ostfriesischen Hochschultage der GEW.
Er schreibt regelmäßig für das Magazin Auswege.