Genehmigung von Privatschulen: Bundesländer missachten Grundgesetz

Schulpolitik und Verwaltungspraxis zementieren soziale Abschottung privater Schulen

Mitteilung: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH

Die Bundesländer missachten Vorgaben des Grundgesetzes über die Genehmigung von Privatschulen. Die laut Verfassung verbotene „Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ an Privatschulen wird durch die Schulpolitik und Verwaltungspraxis unterlaufen. Die vom Grundgesetz beabsichtigte soziale Durchmischung der Privatschulen findet nicht statt. Das belegen Michael Wrase und Marcel Helbig vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) in einer Studie, die jetzt in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht erschienen ist. … weiter

Quelle: www.wzb.eu/de/idw-online.de