Archiv für den Themenbereich 'Paragraphenreiter'

Hauptschulschließungen: Was passiert mit den Lehrkräften?

gsf – Die Einrichtung von Sekundarschulen in NRW erfordert auch Umgestaltungen bei den Berufsbildern. Was wird aus den Hauptschullehrkräften? Die GEW-Personalräte in NRW haben sich in ihrem Infoblatt "GEW Info – Hauptschul-Info Personalräte für die Hauptschulen" Gedanken dazu gemacht:

Hauptschulschließungen: Chancen nutzen. Arbeitsbedingungen verbessern. Perspektiven schaffen.

Mitteilung der GEW NRW

Die gegenwärtige Veränderung der Schullandschaft ist eine Chance für Hauptschullehrkräfte nur dann, wenn sie als Betroffene einbezogen sind und mitgestalten können. Deshalb brauchen die Hauptschulen Leitlinien für ein Übergangsmanagement, das neue Perspektiven schafft und die konkreten Arbeitsplätze verbessert. Diese Leitlinien müssen mit den Personalräten verhandelt werden, damit der Prozess sozialverträglich abläuft und die Interessen der Beschäftigten gewahrt werden.

Download des GEW Infos

 

Scansoftware an Schulen? Stellungnahme der KMK

Kultusministerkonferenz: Handlungsfähigkeit der Schulen, Datenschutz und Schutz des geistigen Eigentums oberstes Gebot

Mitteilung: KMK

In Berlin haben sich heute Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der Lehrerverbände und der Rechteinhaber erneut mit dem „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen gem. § 53 UrhG“ befasst. Die Gesprächspartner sind sich einig, dass mit dem Vertrag grundsätzlich ein Rechtsrahmen geschaffen ist, der die Schulen handlungsfähig macht, Rechtssicherheit schafft und der zugleich die Rechte der Verlage und Autoren schützt.

Der Gesamtvertrag regelt Möglichkeiten von Vervielfältigungen für den Unterrichts- und Prüfungsgebrauch aus urheberrechtlich geschützten Werken. Er schafft eine rechtliche Grundlage dafür, dass Schulen in bestimmtem Umfang auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zugreifen und diese ohne bürokratischen Aufwand für die Schule nutzen können. Ohne diesen Vertrag müsste jede Schule im Hinblick auf Unterrichtswerke zunächst bei dem betroffenen Verlag die Erlaubnis zum Kopieren einholen und dann einzeln mit dem Schulbuchverlag abrechnen. Dieses Verfahren beträfe rund 43.000 Schulen, 90 Verlage und 40.000 Verlagsprodukte.

Die in § 6 Absatz 4 des Vertrages beschriebene „Scansoftware“ wird nach Einschätzung der Vertragspartner bis auf Weiteres, jedenfalls nicht im Jahr 2012, zum Einsatz kommen. Die Vertragspartner verabredeten, im ersten Quartal 2012 ein weiteres Gespräch zu führen, um mögliche Alternativen zu diskutieren.

Alle Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass das geistige Eigentum zu schützen sei und die Rechte der Verlage und Autoren, vor allem auch der beteiligten Lehrkräfte, gewahrt werden müssen. Die Lehrerverbände werden weiter in die Gespräche einbezogen.

Pressemitteilung v. 13.12.2011
KMK
www.kmk.org

Schule musste Schüler vom Besuch des Kinofilms Krabat befreien

sozialticker.com meldete:

Der Schulleiter eines Gymnasiums musste einen Schüler vom Besuch des Kinofilms „Krabat“ befreien, den die 7. Klasse im Rahmen des Deutschunterrichts als verbindliche Schulveranstaltung durchführte.

Das hat der 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts heute entschieden. Den ganzen Bericht lesen

28. Januar 2012: 40 Jahre Berufsverbot – Betroffene fordern: endlich Aufarbeitung und Rehabilitierung!

Aufruf

Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten „Radikalenerlass". Zur Abwehr angeblicher Verfassungsfeinde sollten „ Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Mithilfe der „Regelanfrage“ wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen
und Bewerber vom „Verfassungsschutz“ auf ihre politische „Zuverlässigkeit“ durchleuchtet.

Im Freistaat Bayern gibt es immer noch die sog. "Regelanfrage". Alle, die sich für den Öffentlichen Dienst bewerben incl. Lehramtsbewerber bzw. Lehrkräfte, müssen sich dieser Gesinnungsüberprüfung unterziehen. Auf der langen Ministeriums-Liste der "verdächtigten" Organisationen findet sich auch die VVN / BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten).

Wir veröffentlichen den Aufruf der baden-württemberger Initiative mit Erstunterzeichnern (mit Dank an die GEW-Kollegin Eva Petermann aus Hof für die Übermittlung) und bitten um zahlreiche Weiterleitung des Aufrufs oder des Auswege-Links.

Aufruf lesen

Zahl der Pensionierungen von Lehrkräften in 2010 weiterhin hoch

Mitteilung: Statistisches Bundesamt Deutschland

WIESBADEN – Rund 19 600 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer wurden im Jahr 2010 in den Ruhestand versetzt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dies dem bisherigen Höchstwert des Jahres 2007. Gegenüber 2009 erhöhte sich die Zahl der Pensionierungen um 5,6 % (+ 1 000 Pensionierungen).

In den Jahren 2006 bis 2010 gingen jährlich durchschnittlich 19 100 verbeamtete Lehrkräfte in den Ruhestand. Zum Vergleich: Vor 1999 gab es pro Jahr nie mehr als 11 000 Pensionierungen. Ursache für das hohe Niveau der letzten Jahre sind die zahlreichen Einstellungen von Lehrpersonal in den 1960er und 70er Jahren. Diese werden voraussichtlich auch in den kommenden zehn Jahren für eine hohe Zahl an Pensionierungen sorgen.

Zu Beginn des Jahres 2011 erhielten insgesamt rund 295 000 ehemalige Lehrerinnen und Lehrer Ruhestandsbezüge. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Gesamtzahl der Ruhegehaltsempfänger um 4,9 %.

Der Anteil der Lehrerinnen und Lehrer, die aufgrund von Dienstunfähigkeit in Pension gingen, sank im Jahr 2010 leicht auf rund 21 % (2009: 22 %). Dies entspricht dem tiefsten Stand seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993. Damit lag der Anteil der Dienstunfähigkeit bei Lehrkräften auf dem Niveau der übrigen Beamten bei Bund, Ländern und Gemeinden für die ebenfalls die Regelaltersgrenze 65 Jahre gilt. Das durchschnittliche Alter, mit dem Lehrerinnen und Lehrer im Jahr 2010 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gingen, lag bei 58,2 Jahren.

Gleichzeitig stieg beim Lehrpersonal der Anteil derer, die nach Erreichen einer Altersgrenze in den Ruhestand gingen, auf 79 % (2009: 78 %). Im Durchschnitt waren die Lehrkräfte, die im Jahr 2010 in den Ruhestand versetzt wurden, 62,7 Jahre alt.

Detaillierte Daten zu diesem Thema enthält die Fachserie 14, Reihe 6.1 „Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes“.

Pressemitteilung Nr.447 vom 06.12.2011
Statistisches Bundesamt Deutschland
www.destatis.de

Inklusion in der Grundschule: Im Eilverfahren kein Sozialhilfeanspruch auf Gebärdensprachdolmetscher

Der Sozialticker.com berichtete:

Behinderte Kinder sind alltäglicher integrativer Teil unserer Gesellschaft. Inklusive Schulen mit Klassen, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder gleichen Unterricht erhalten, zählen mittlerweile zum gesetzlichen Entwicklungsziel aller Schulen.

Was aber bedeutet diese Zielsetzung im konkreten Einzelfall? Das Bayerische Landessozialgericht hatte in zwei Eilverfahren zu entscheiden, welche Leistungen die Sozialhilfe in den Fällen zweier gerade eingeschulter sechsjähriger gehörloser Mädchen zu erbringen hat. Den ganzen Artikel lesen

GEW: Lehrkräfte vor rechtlichen Risiken schützen

Bildungsgewerkschaft zum Einsatz so genannter "Schultrojaner"

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält den Einsatz so genannter "Schultrojaner" zur Erkennung von Plagiaten auf Computern an Schulen für mitbestimmungsrechtlich fragwürdig. "Wir sind vom dem geplanten Einsatz eines Schultrojaners überrascht – "Trojaner" haben an Schulen nichts zu suchen. Damit würden die Lehrkräfte gezielt einer Ausforschung im Interesse Dritter ausgesetzt, erklärte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne. "Bevor überhaupt nur an den Einsatz derartiger Software gedacht wird, müssen die zuständigen Personal- und Betriebsräte sowie die Mitarbeitervertretungen der öffentlichen und privaten Schulen beteiligt und in die Entscheidung einbezogen werden."

Dass der Trojanereinsatz jetzt zufällig bekannt wird, lege den Verdacht nahe, dass die erforderliche Mitbestimmung umgangen werden soll. Die Schulträger seien verpflichtet ihre Beschäftigten vor rechtlichen Risiken zu schützen. Das gelte umso mehr, als es sich oftmals um Fälle handele, in denen es selbst für Urheberrechtsprofis schwer sei, die Rechtslage eindeutig zu bestimmen.

Pressemitteilung v. 31.10.2011
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

Wer eine weitere Sellungnahme lesen will: siehe die Mitteilung der Piratenpartei zu diesem Thema

Schulbuchverlage machen Schulleiter zu Hilfspolizisten gegen eigenes Kollegium

Mitteilung: Piratenpartei Deutschland

Mit dem Schuljahr 2011/2012 wird eine vertragliche Regelung wirksam, nach der die Länder den Schulbuchverlagen die Möglichkeit einräumen müssen, auf Schulrechnern Software zu installieren, die nach Plagiaten sucht. Weiter werden die Länder verpflichtet, disziplinarisch gegen Urheberrechtsverstöße von Lehrern vorzugehen. Die Piratenpartei kritisiert diesen Vertrauensbruch zwischen Land und Lehrerschaft und fordert eine Umstellung auf Lehrmaterialien unter freien Lizenzen.„Es ist ein Skandal, wenn sich die Länder hier von Verlagen vorschreiben lassen, wie sie mit ihren Bediensteten umgehen sollen“, kritisiert Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. „Das ist ein offener Vertrauensbruch mit den Lehrerinnen und Lehrern. Schulleiter und Landesregierungen sind keine Hilfspolizisten der Verlegerlobby.“

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