Keine gesichtsverhüllende Verschleierung im Unterricht

JustizMitteilung: Bayer. Verwaltungsgerichtshof

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 22. April 2014 entschieden, dass das Verbot, während des Unterrichts an einer Berufsoberschule einen gesichtsverhüllenden Schleier zu tragen, das Recht einer Schülerin auf freie Religionsausübung nicht in unzulässiger Weise begrenzt.

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Taschengeld für Kinder und Jugendliche

gsf – Die anwaltauskunft.de hat eine aufschlussreiche und für Lehrkräfte gut verwertbare Zusammenfassung zum Themenbereich "Taschengeld" veröffentlicht. Eltern fragen immer wieder in der Schule nach, wie hoch ein "angemessenes" Taschengeld sei und welche Kontrolle sie über das Konsumverhalten ihres Sprösslings eigentlich besitzen würden:

Was dürfen Kinder von ihrem Taschengeld kaufen?

Handyabos, Spiele, Elektronik – die Wünsche von Kindern und Jugendlichen sind manchmal grenzenlos. Um an die begehrten Dinge heran zukommen, plündern Minderjährige oft das eigene Sparschwein. Doch was dürfen Kinder und Jugendliche eigentlich von ihrem Geld erwerben? Und: Wann müssen Eltern in die Einkäufe ihres Nachwuchses einwilligen? Den ganzen Bericht lesen

 

Die korrigierte Bewertung einer Abiturarbeit

Justizrechtslupe.de berichtete am 14.3.2014:

Die Möglichkeit der Überprüfung und eigenständigen Notenfestsetzung durch einen Endkorrektor sieht die Abiturverordnung nur vor, wenn eine der beiden Vorkorrekturen einen rechtlich erheblichen Fehler aufweist. Weist die Bewertung keinen Fehler auf, der ihre Rechtswidrigkeit zur Folge hat, sondern kommt der Endkorrektor allein zu dem Ergebnis, dass die Bewertung aus seiner Sicht “nicht (mehr) angemessen” ist, entfällt die Bindungswirkung der Ergebnisse der Erst- und der Zweitkorrektur für die Ermittlung der Endnote nicht.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Freiburg in dem hier vorliegenden Fall einem Endkorrektor die Ermächtigung abgesprochen, die endgültige Bewertung einer Deutscharbeit in der Abiturprüfung vorzunehmen. Geklagt hatte ein ehemaliger Schüler einer Waldorfschule gegen die Bewertung seiner Deutscharbeit in der Abiturprüfung vom Frühjahr 2012. Die Fachlehrerin hatte die Arbeit mit 9 Punkten bewertet, die Zweitkorrektorin mit acht Punkten. Der Endkorrektor hingegen hatte die Arbeit mit endgültig 4 Punkten bewertet, nachdem ihn das Regierungspräsidium Freiburg als obere Schulaufsichtbehörde mit der Endbeurteilung der Arbeiten des gesamten Deutschkurses des Klägers beauftragt hatte.

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GEW kritisiert Ablehnung des Streikrechts für Beamte

Bundesverwaltungsgericht weist die Revision der GEW zum Streikrecht für Beamte ab

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Leipzig – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) kritisiert, das Streikrecht für Beamte abzulehnen.

„Wir werden mit der Streikrechtsfrage jetzt vor das Bundesverfassungsgericht gehen“, kündigte GEW-Vorstandsmitglied Andreas Gehrke am Donnerstag in Leipzig an. „Wir erkennen an, dass sich die Richter intensiv mit der komplexen Sachlage auseinandergesetzt und die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ausdrücklich gewürdigt haben. Gleichzeitig bedauert die GEW, dass das BVerwG seine Spielräume nicht ausgeschöpft hat.  Wir hoffen, dass jetzt das Bundesverfassungsgericht das unzeitgemäße und vordemokratische Verbot des Beamtenstreiks endgültig zu Grabe trägt.“

Die GEW hatte gegen eine Disziplinarmaßnahme geklagt, die gegen eine verbeamtete Lehrerin verhängt worden war, weil diese 2009 an einem Streik teilgenommen hatte.

Info:
Nachdem die GEW die schriftliche Urteilsbegründung erhalten hat, kann sie innerhalb eines Monats das Bundesverfassungsgericht anrufen. Damit wird dann eine dritte Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht anhängig und der deutsche Rechtsweg ist ausgeschöpft. Sollte auch das Bundesverfassungsrecht ein Streikrecht für Beamte ablehnen, werden die Richter des EGMR in Strasbourg über diese Frage entscheiden.

Der Fall: Eine verbeamtete Lehrerin hatte 2009 im Rahmen der Tarifrunde für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder an drei Tagen an Warnstreiks teilgenommen. Ziel der Streiks war unter anderem, das Verhandlungsergebnis für den Tarifbereich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Daraufhin verhängte die Behörde als Disziplinarmaßnahme eine Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro. Gegen die Sanktion hat die Beamtin mit Rechtsschutz der GEW vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf geklagt. Das VG sah im Dezember 2010 in der Disziplinarmaßnahme u.a. einen Verstoß gegen Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und gegen die jüngere Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf Streik für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Damit war das VG von der bislang in Deutschland herrschenden Rechtsprechung, die ein allgemeines Streikverbot für alle Beamtinnen und Beamte annimmt, abgewichen (VG Düsseldorf, Az: 31 K 3904/10.O). Über die Berufung, die das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt hatte, hat das OVG Münster am 7. März 2012 (OVG Münster, Az: 3d A 317.11.O) entschieden und die Berufung zurückgewiesen. Das BVerwG hatte am 2. Januar 2013 über die Nichtzulassungsbeschwerde entschieden und die Revision zugelassen. Am 27. Februar 2014 fand nun die mündliche Verhandlung statt.

PM v. 27.2.1214
Ulf Rödde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
ww.gew.de

 

Der volljährige Sohn und die illegalen Downloadportale

rechtslupe.de berichtete am 9.1.2014:

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.

In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall klagten vier führende deutsche Tonträgerhersteller. Der Beklagte, ein Polizist, ist Inhaber eines Internetzugangs. In seinem Haushalt leben auch seine Ehefrau und deren volljähriger Sohn.

Die Klägerinnen ließen den Beklagten durch Anwaltsschreiben abmahnen; sie behaupteten, am 12. Juni 2006 seien über seinen Internetanschluss 3.749 Musikaufnahmen, an denen sie die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte besäßen, in einer Internettauschbörse zum Herunterladen verfügbar gemacht worden.  … Den ganzen Bericht lesen

Der Grund- und Hauptschullehrer an einer Realschule plus

rechtslupe.de berichtete am 9.12.2013:

Allein aufgrund der Tätigkeit an einer Realschule plus hat ein als Grund- und Hauptschullehrer ausgebildeter Beamter keinen Anspruch auf Übertragung des statusrechtlichen Amtes eines Lehrers an einer Realschule oder an einer Realschule plus. Die Übertragung dieser Ämter setzt einen Wechsel des Laufbahnzweiges voraus.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Rherinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall einer Lehrerin, die eine höhere Besoldungsgruppe begehrte, die Klage abgewiesen. Den ganzen Bericht lesen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteilvom 26. November 2013 – 2 A 10574/13.OVG

Bekenntnisschule: Religionsunterricht ist Pflicht

Eine katholische Schule darf einen muslimischen Schulanfänger ablehnen, wenn seine Eltern die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten verweigern. Der Schulleiter einer Bekenntnisgrundschule darf die Aufnahme eines bekenntnisfremden Schülers von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung der Eltern mit der Teilnahme am Religionsunterricht und an den Schulgottesdiensten dieses Bekenntnisses abhängig machen.

Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 4. September 2013 – 19 B 1042/13

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 19/2013

Verfassungsschutz weiter außer Rand und Band

Bundesinnenministerium und Innenministerium Baden-Württemberg verhindern die gerichtliche Aufklärung der Überwachung des Heidelberger Lehrers Michel Csaszkoczy

Mitteilung: Prozessgruppe

Michael Csaszkoczy war in den Jahren 2004-2007 wegen seines Engagements in antifaschistischen Gruppen nicht als Lehrer eingestellt worden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hatte dieses Berufsverbot letztinstanzlich als Grundrechtsverletzung verurteilt. Das Land Baden-Württemberg hatte ihn daraufhin als Lehrer übernommen – zwischenzeitlich auch verbeamtet -, weil „keine Zweifel an seiner Verfassungstreue mehr“ beständen.

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Die Drohungen über “Facebook”

Justizrechtslupe.de berichtete am 6.11.2013:

Nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) kann ein Verbot der Kontaktaufnahme und Näherung gerechtfertigt sein, wenn die Bedrohungen über Facebook erfolgen.

So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall einer Mutter, die mit ihrem 7jährigen Sohn von einer Bekannten durch Facebookeinträge bedroht worden ist. Den ganzen Bericht lesen

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 23. April 2013 – 2 UF 254/12

 

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