Runder Tisch Heimerziehung zieht die richtigen Schlüsse

Mitteilung: Bundesjustizministerium der Justiz

Zur Vorstellung des Abschlussberichts des Runden Tischs Heimerziehung erklärt Bundes­justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Abschlussbericht bietet Vorschläge, die dem Anliegen dieses Runden Tischs gerecht wer­den und die den Weg für einen angemessenen Umgang mit dem Leid der ehemaligen Heim­kinder aufweisen. Zweckgebundene Zahlungen z.B. für Therapien und Unterstützung in be­sonderen sozialen Notlagen sind eine angemessene Reaktion auf individuelles Unrecht. Die­ser Weg ist – auch und gerade mit Blick auf andere Opfergruppen – eine Form der materiellen Anerkennung, die wir auch der heutigen Generation, die naturgemäß an früherem Unrecht nicht beteiligt war, vermitteln können. Dabei verstehe und respektiere ich, dass die Erwartun­gen der Betroffenen hier größer waren.

Gut ist auch, dass der Runde Tisch den Blick in die Zukunft richtet und Vorschläge unterbrei­tet, wie wir die Kinder von heute noch zuverlässiger schützen können. Der Abschlussbericht begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vormundschafts- und Be­treuungsrechts, in dem die Bundesregierung die gesetzliche Begrenzung der Zahl der Mündel pro Amtsvormund vorschlägt. Dass der Vormund viele der anvertrauten Kinder nur aus den Akten kannte und ihnen nicht schützend zur Seite stand, war eine Erfahrung, die viele der ehemaligen Heimkinder bis heute verbittert.

Der heute vorgestellte Abschlussbericht führt die Arbeit eines bis dahin in Deutschland einma­ligen Projekts erfolgreich zu Ende. Der ehemaligen stellvertretenden Bundestagspräsidentin Antje Vollmer gebührt Dank und Anerkennung für ihre kluge Moderation und ihren beharrli­chen Einsatz.

Quelle: PM v. 13.12.2010 – BMJ

Überstunden: Keine Entlastung für Beamte

Ein Schulleiter kann keinen individuellen Anspruch auf Entlastung geltend machen, selbst wenn er über einen längeren Zeitraum hinweg faktisch mehr als die nach der Arbeitszeitverordnung maßgeblichen Zeitstunden pro Woche Dienst geleistet hat und noch leistet.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20. Mai 2010 – 1 A 1686/09

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 21/2010

Schulbegleiter ist Arbeitnehmer

Ein Schulbegleiter, auch Integrationshelfer genannt, ist eine Person, die während eines Teils oder auch während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Schulweges, bei einem Schüler ist, um dessen behinderungsbedingte Defizite zu kompensieren und Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen zu geben. Ein vom Träger der Schule vertraglich verpflichteter Schulbegleiter ist im Regelfall Arbeitnehmer.

Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 28. Juli 2010 – 1 Ca 2108/09

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 20/2010

Zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

Mitteilung: Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags getroffen.

Im August 2008 schlossen die Parteien per E-Mail einen Kaufvertrag über ein Wasserbett zum Preis von 1.265 €. Das Angebot des Beklagten, der die Wasserbetten über das Internet zum Verkauf anbietet, war dem Kläger per E-Mail als angehängte PDF-Datei übersandt worden. … weiter

Drei Meldungen zu den Themen: Beamte und Lebenspartnerschaften

Das Bundesverwaltungsgericht hat drei Urteile gefällt zu den Themen:

  • Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag
  • Weitgehende Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft
  • Lebenspartnerschaft und Beihilfe

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Quelle: PM Nr. 95/96/97 v. 29.10.2010 – BVerwG

Sozialhilfe: Fahrtkostenerstattung sichert Bildung

Der Träger der Sozialhilfe kann verpflichtet sein, die Fahrtkosten fur den Besuch einer Fachoberschule zu ubernehmen.

Der Fall: Die 17jährige Schulerin bezieht Leistungen der Grundsicherung. Sie beantragte beim zuständigen Landkreis die Übernahme der Kosten fur eine Busfahrkarte zur Fachoberschule etwa 13 km vom Wohnort entfernt und zum schulbezogenen Praktikum etwa 24 km entfernt. Die Kosten fur die Schulerjahresfahrkarte des Regionalen Nahverkehrsverbandes belaufen sich auf 736 Euro. Nach der Ablehnung durch den Landkreis beantragte die Schulerin den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Mit ihrem Antrag hatte sie Erfolg. Weiterlesen

Keine Zurückstellung vom Wehrdienst vor Aufnahme des dualen Bildungsgangs

Mitteilung: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein Wehrpflichtiger nur dann wegen eines Studiums mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung (dualer Bildungsgang) vom Grundwehrdienst zurückgestellt werden kann, wenn er den dualen Bildungsgang zum Zeitpunkt des vorgesehenen Diensteintritts bereits begonnen hat.

Es reicht nicht aus, dass der Wehrpflichtige einen Vertrag über eine Berufsausbildung geschlossen hat, die den praktischen Teil des Studiums bildet. … weiter

Gesetzliche Unfallversicherung: Auch Helfer sind geschützt

Gegen Unfall sind Personen versichert, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten.

Der Fall: Der vierzehnjährige Schüler hielt sich auf einem Spielplatz auf, an den ein umzäuntes Betriebsgelände grenzt. Ein sechsjähriges Mädchen war auf dem Betriebsgelände eingeschlossen und weinte anhaltend. Der Mutter gelang es nicht, ihre Tochter zur Rückkehr auf den Spielplatz anzuleiten. In Absprache mit der Mutter kletterte der Schüler über den Zaun und brachte das Kind zurück. Dabei blieb er mit dem rechten Mittelfinger hängen und verletzte sich. Der Finger musste schließlich amputiert werden. Der Schüler beantragte bei der zuständigen Unfallkasse, festzustellen, dass er einen Arbeitsunfall als Nothelfer erlitten habe. Die Unfallkasse lehnte ab: Er sei nicht als Nothelfer versichert gewesen, da für das Kind keine erhebliche und gegenwärtige Gefahr bestanden habe.

Das Bundessozialgericht: Der Schüler hat einen Arbeitsunfall erlitten; denn er hat bei einem Unglücksfall Hilfe geleistet . Ein solcher liegt nicht nur vor,wenn eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person besteht. Es genügt, dass ein Schaden oder eine Gefahr für ein anderes wichtiges Individualrechtsgut droht bzw. besteht. Der Schüler hat das Mädchen aus einer Lage befreit, in der es nicht in der Lage gewesen ist, sich fortzubewegen. Alternativ zum Handeln des Schülers hätte die Polizei, die Feuerwehr oder eine ähnliche Organisation eingreifen müssen, was ebenfalls einen Unglücksfall nahelegt.

Bundessozialgericht, Urteil vom 15. Juni 2010 – B 2 U 12/09 R

Quelle: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 15/10

Lange Haftstrafe und Anordnung der Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter durch das Landgericht Mainz ist rechtskräftig

Mitteilung: Bundesgerichtshof

Das Landgericht Mainz hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. … weiter

Quelle: PM Nr. 182/2010 v. 27.9.2010, BGH

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