Streikrecht für Beamte: Elf Kläger ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

GEW gibt Lehrkräften Rechtsschutz

Frankfurt a.M. – Elf Klägerinnen und Kläger ziehen mit Rechtsschutz der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Ihr Ziel: das Streikrecht für Beamtinnen und Beamte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG ) hatte in seinem Urteil vom 12. Juni die Klagen von vier Lehrerinnen und Lehrern zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft und zum EGMR frei. Weiterlesen

Abfrage eines Verzichts auf Reisekosten für eine Klassenfahrt kann gegen den beamtenrechtlichen Fürsorgegrundsatz verstoßen

Mitteilung: Bundesverwaltungsgericht

Die Abfrage der Schulleitung, ob eine Lehrkraft im Falle nicht ausreichender Haushaltsmittel auf eine ihr zustehende Reisekostenvergütung für eine Klassenreise teilweise verzichtet, kann dazu führen, dass sich der Dienstherr auf eine solche Verzichtserklärung nicht berufen kann. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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Kinderrechte stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz

Weltkindertag am 20. September – mit einer Liste häufig gestellter Fragen zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz

Mitteilung: Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt dem Bundestag und dem Bundesrat anlässlich des Weltkindertags am 20. September, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

„Kinder haben eigene Rechte. Sie müssen darin gestärkt werden, ihre Rechte kennenzulernen, sie einzufordern und sie gegenüber staatlichen Stellen und Gerichten durchzusetzen. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde die subjektiven Rechte von Kindern an prominenter Stelle sichtbar machen. Jetzt ist es Zeit, dieses Vorhaben umzusetzen“, so Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts.

„Der Staat hat nicht nur die Verpflichtung, Kinder zu schützen, sondern auch zu fördern und zu beteiligen. Kinder anzuhören und sie in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, ist ein zentrales Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention, welches sich auch im Grundgesetz wiederfinden sollte. Es ist Ausdruck der Achtung des Kindes als Träger von Menschenrechten“, so Kittel weiter. … weiter


Quelle: www.institut-fuer-menschenrechte.de

Lehrer dürfen Schüler für zwei Stunden nachsitzen lassen

Mitteilung: Anwaltauskunft

Berlin (DAA). Das neue Schuljahr ist gestartet und in den Schulen ist einiges los. Lehrer müssen manchmal hart durchgreifen. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erklärt, ob Handy-Verbote, Nachsitzen und Schul­verweise erlaubt sind – und welche Strafen Schüler und Eltern nicht hinnehmen müssen. … weiter


Quelle: www.anwaltauskunft.de

Ausbildungsreport 2018 – Auszubildende besser schützen!

Mitteilung: DGB Bundesvorstand

Über die Hälfte der Auszubildenden muss auch nach der Arbeit für den Betrieb erreichbar sein, mehr als ein Drittel der Befragten leistet regelmäßig Überstunden, jeder Vierte macht Schichtarbeit. Von Flexibilisierungsdruck ist bereits ein Großteil der jungen Menschen betroffen, die wir für unseren inzwischen dreizehnten Ausbildungsreport befragt haben, den die DGB-Jugend jetzt vorgelegt hat.

„Nach wie vor gibt es große Probleme bei der Qualität der Ausbildung. Deshalb muss die Bundesregierung endlich das Berufsbildungsgesetz reformieren, die Mindestausbildungsvergütung einführen und die Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Ausbilder in den Betrieben verbessern“, sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. „Die alte Leier der Arbeitgeber über fehlenden Nachwuchs kommt vor allem aus solchen Branchen, die für miserable Ausbildungsbedingungen und schlechte Vergütung bekannt sind.“ Der Ausbildungsreport nennt hier das Hotel- und Gaststättengewerbe, den Einzelhandel und Teile des Handwerks.

Zur Situation auf dem Ausbildungsmarkt sagte Hannack: „Die Lage bleibt angespannt. Mehr als 290.000 junge Menschen stecken in den zahlreichen Maßnahmen im Übergang von der Schule in den Beruf fest. Dem gegenüber konnten im letzten Jahr 48.000 Ausbildungsplätze nicht besetzt werden. Hier sind die Unternehmen aufgefordert ihre Praxis der Bestenauslese zu beenden und auch Jugendlichen ohne mittleren Schulabschluss oder Abitur eine Chance zu geben. Es stehen genügend ausbildungsbegleitende Hilfen wie die Assistierte Ausbildung zur Verfügung, um die Betriebe zu unterstützen. Sie müssen diese aber auch nutzen.“

Auf das Thema Arbeitszeit in der Ausbildung, diesjähriger Schwerpunkt des Ausbildungsreports, ging DGB-Jugendreferent Daniel Gimpel ein: „Insbesondere Schichtarbeit ist ein Problem. Bei den Hotelfachleuten und den FachverkäuferInnen im Lebensmittelhandwerk sind fast 80 Prozent der Auszubildenden im Schichtdienst tätig. Bei jedem, bzw. jeder Zweiten wird die gesetzliche Ruhezeit nicht eingehalten, viele von ihnen müssen öfter am Wochenende arbeiten, obwohl das nur die Ausnahme sein sollte. Die Ausbildungsbetriebe sind hier aufgefordert, die geltenden Gesetze einzuhalten. Auszubildende dürfen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. Eine Ausbildung ist ein Lernverhältnis“, sagt Gimpel. „Schichtarbeit, überlange Ausbildungstage und unregelmäßige Arbeitszeiten sind belastend und hinderlich für Lernerfolge. Darunter leidet letztlich auch die Ausbildungsqualität.“

Zwar sind immer noch die meisten Auszubildenden (70,2 Prozent) mit ihrer Ausbildung zufrieden, die Tendenz sinkt jedoch und es gibt erhebliche Branchenunterschiede: Verwaltungsfachangestellte, Mechatroniker und Industriemechaniker sind über Durchschnitt zufrieden. Hotelfachleute, Zahnmedizinische Fachangestellte sowie Auszubildende im Einzelhandel und in Teilen des Handwerks bewerten ihre Betriebe dagegen mangelhaft. „Hier sind die Abbruchquoten hoch und die Arbeitgeber haben Schwierigkeiten ihre Ausbildungsstellen zu besetzen“, sagt Daniel Gimpel.

An der repräsentativen Befragung haben sich 14.959 Auszubildende aus den laut Bundesinstitut für Berufsbildung 25 häufigsten Ausbildungsberufen beteiligt.


Ausbildungsreport 2018: Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick
DGB-Jugend: Ausbildungsreport 2018


PM v. 3.9.2018
DGB Bundesvorstand
www.dgb.de

Verbot von Kinderehen und Ausnahmen davon

Mitteilung: OLG Oldenburg

Seit Sommer letzten Jahres gilt das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“. Heiraten darf man erst ab 18. Auch die früher mögliche Ausnahmegenehmigung ab 16 Jahren gibt es nicht mehr. Minderjährige sollen vor zu früher Heirat geschützt werden.

Hat einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Ehe automatisch unwirksam. Eine Ehe, die im Alter zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurde, soll künftig durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. In besonderen Härtefällen kann allerdings von einer Aufhebung abgesehen werden.

Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Ehen nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden.

Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat jetzt in einem Fall wegen besonderer Härte von der Aufhebung einer Ehe abgesehen. Weiterlesen

Ferienjobs – worauf Schüler achten sollten

Mitteilung: DGB

Mit Beginn der Sommerferien werden wieder viele Schülerinnen und Schüler ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern und so erste Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.

Jugendarbeitsschutz

Das ist die gesetzliche Lage: Ferienjobs gibt es in allen erdenklichen Branchen, und dabei gibt es durchaus auch gefährliche Arbeiten. Die sind aber für Kinder und Jugendliche tabu. „Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen“, macht DGB-Jugendreferentin Tina Malguth klar. Der Rahmen des Erlaubten: Weiterlesen

Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

Wer die Pressemitteilung des BVerfG und auch das Urteil selber lesen will, ist hier richtig:

Mitteilung;: Bundesverfassungsgericht

Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom heutigen Tage vier gegen das Streikverbot für Beamte gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. … weiter

Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de


Direktlink zum Urteil

GEW: „Von Urteil enttäuscht – Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“

Bildungsgewerkschaft zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte

Mitteilung: GEW Bundesvorstand

Karlsruhe – Mit „Enttäuschung“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte reagiert. „Das ist ein Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Karlsruhe in einer ersten Reaktion. „Das Gericht  schreibt die bisherige Rechtsprechung fest und macht damit einen Rückschritt ins vergangene Jahrhundert. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht sieht das Verfassungsgericht weder eine Kollision zwischen deutschem und internationalen Recht noch eine Kollision in der deutschen Rechtsprechung.“ Tepe kündigte an, dass die GEW das Urteil jetzt eingehend prüfen und dann über die weiteren Schritte entscheide werde. 


PM v. 12.6.2018
Ulf Rödde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

Elke Hannack bedauert Entscheidung zum Beamtenstreikrecht

Mitteilung: DGB

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das in Deutschland bestehende Beamtenstreikverbot mit der Verfassung vereinbar ist. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben sich seit Jahren für ein Streikrecht der nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten eingesetzt. Das Bundesverfassungsgericht sieht im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht keine Kollision des deutschen Beamtenstreikverbots mit den völkerrechtlichen Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und hat ihr damit nicht die von uns erwartete Bedeutung zugesprochen. Der 2. Senat verwies darauf, dass die derzeitigen Beteiligungsrechte der Spitzenorganisationen sowie das Alimentationsprinzip das fehlende Beamtenstreikrecht hinreichend kompensieren würden.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bedauert die Entscheidung sehr und hält an der Auffassung fest: „Das Streikrecht ist ein Grund- und Menschenrecht, das auch nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten zustehen muss. Leider sieht das Bundesverfassungsgericht dies anders. Einer gesamten Statusgruppe dieses Recht zu verweigern, ohne nach zu erfüllender Aufgabe zu differenzieren, ist für uns auch nach der heutigen Entscheidung nicht nachvollziehbar. Für die nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten, zum Beispiel in den privatisierten Unternehmen oder auch in vielen Verwaltungsbereichen, bedeutet dies erstmal, dass ihnen auch weiterhin die Möglichkeit vorenthalten wird, sich aktiv für ihre Arbeitsbedingungen einzusetzen. Sieht man sich die negative Entwicklung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst an, so ist nicht verständlich, warum den Betroffenen ein effektives Mittel zur Verbesserung ihrer Situation verwehrt wird.“


PM v. 12.6.2018
Maike Rademaker
Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
www.dgb.de

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