Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte: Öffentliche Haushalte könnten 60 Milliarden Euro sparen

Mitteilung: Bertelsmann Stiftung

85 Prozent der deutschen Beamten sind privat versichert. Würde für sie dieselbe gesetzliche Krankenversicherungspflicht gelten wie für Arbeitnehmer, könnten die öffentlichen Haushalte bis 2030 um 60 Milliarden Euro entlastet werden.

Aufgrund dieser neuen Studienergebnisse spricht sich die Bertelsmann Stiftung für eine Abschaffung der Beihilfe für Beamte aus. Besonders interessant wäre diese Reform für die Finanzminister von Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz, und auch die gesetzlich Versicherten könnten mit Beitragssenkungen von 0,34 Prozentpunkten rechnen. … weiter

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Beihilfe: Nicht nur für anerkannte Arzneimittel

Ein laktasehaltiges Präparat kann bei Laktoseintoleranz beihilfefähig sein, auch wenn es nicht als Arzneimittel zugelassen ist.

Der Fall: Der Landesbeamte leidet unter einer primären Laktoseintoleranz, die sich bei ihm darin äußert, dass bereits die Aufnahme kleinerer Mengen Laktose zu erheblichen Beschwerden (zum Beispiel Darmkoliken, Übelkeit) führt. Der Beamte machte bei der Beihilfestelle des Landes Aufwendungen in Höhe von jeweils 17,49 € für 100 Tabletten für das ärztlich verordnete Präparat LaktoStop 3300 FCC geltend. Das Land lehnte die Beihilfefähigkeit mit der Begründung ab, dass das Präparat keine Zulassung oder Registrierung als Arzneimittel besitze und als diätetisches Lebensmittel vertrieben werde. Die dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Weiterlesen

Drei Meldungen zu den Themen: Beamte und Lebenspartnerschaften

Das Bundesverwaltungsgericht hat drei Urteile gefällt zu den Themen:

  • Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag
  • Weitgehende Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft
  • Lebenspartnerschaft und Beihilfe

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Quelle: PM Nr. 95/96/97 v. 29.10.2010 – BVerwG