Beendigung des Beamtenverhältnisses bei Kindesmissbrauch

Bericht: Bundesverwaltungsgericht

Sexueller Missbrauch eines Kindes (§ 176 Abs. 1 StGB) durch einen Beamten ist ein besonders schweres Dienstvergehen, das in der Regel die disziplinare Höchstmaßnahme (Entfernung aus dem Dienst bzw. Aberkennung des Ruhegehalts) rechtfertigt. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall eines Justizvollzugsbeamten entschieden. … weiter