Einbürgerungen 2017 um 1,7 % gestiegen

Bevorstehender Brexit führt zu Rekordwert an Einbürgerungen britischer Staatsangehöriger

Mitteilung: Statistisches Bundesamt

Im Jahr 2017 wurden rund 112 200 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Das war der höchste Stand seit dem Jahr 2013. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das gut 1 800 Einbürgerungen oder 1,7 % mehr als im Jahr zuvor. 

Wie schon im vergangenen Jahr ließen sich insbesondere Britinnen und Briten deutlich häufiger einbürgern. Während 2015 nur 622 britische Bürgerinnen und Bürger die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hatten, waren es 2016 schon 2 865 (+ 361 % gegenüber dem Vorjahr) und 2017 schließlich 7 493 (+ 162 % gegenüber dem Vorjahr) – nach 2016 ein erneuter Rekordwert. Zugleich stellte das Vereinigte Königreich damit die zweitmeisten Eingebürgerten aller Nationen. Ein Zusammenhang mit dem bevorstehenden Brexit liegt nahe: In den beiden Jahren 2016 und 2017 erwarben insgesamt 10 358 Britinnen und Briten die deutsche Staatsangehörigkeit – mehr als doppelt so viele wie im gesamten Zeitraum von 2000 bis 2015 (5 092).  Weiterlesen

Anspruch auf Einbürgerung nach Ermessen ohne Kenntnisse der deutschen Schriftsprache?

Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts v. 27.5.2010

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass auch nach den Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) seit 1999 eine Einbürgerung nach Ermessen (gemäß § 8 StAG{1}) abgelehnt werden kann, wenn der Ausländer Deutsch nicht lesen kann. Dies gilt auch für Analphabeten, die – wie der Kläger – nicht infolge einer Krankheit oder Behinderung nicht lesen können und auch in ihrer Muttersprache keine Kenntnisse der Schriftsprache haben.

Der Kläger ist im Jahre 1970 in der Türkei geboren. Er reiste 1989 mit seiner Ehefrau in das Bundesgebiet ein und ist als Asylberechtigter anerkannt. Er ist Analphabet. Seit 1995 ist er im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels. Die Beklagte lehnte den im Jahr 2002 gestellten Einbürgerungsantrag ab, weil der Kläger Deutsch nicht lesen und schreiben könne. … weiter