Sozialhilfe: Keine Beihilfe für Schulbücher

schulbuch.gifEine Familie mit 10 schulpflichtigen Kindern kann vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE) keine zusätzliche Beihilfe für den Erwerb von Schulbüchern verlangen, wenn die ARGE für den Kauf ein Darlehen anbietet.

Der Fall: Geklagt hatten zwei Kinder und die Mutter einer dreizehnköpfigen Großfamilie, die für jedes ihrer 10 schulpflichtigen Kinder 40 Euro Lernmittelbeitrag im Jahr zahlen sollte. Außer der Erwerbsminderungsrente des Vaters und dem Kindergeld erhielt die Familie eine monatliche Regelleistung von 1339,99 Euro. Die ARGE hatte sich bereit erklärt, der Familie ein Darlehen mit niedriger Tilgung von monatlich 50 € zu gewähren. Die Klage auf eine nicht rückzahlbare Beihilfe hatte keinen Erfolg. Weiterlesen