Kündigung nach Exmatrikulation rechtmäßig

gsf/einblick – Wird ein Student als "studentische Hilfskraft" eingestellt, muss er auch dem Studium nachgehen. Wird der Studiosus exmatrikuliert, ist eine Kündigung des Jobs als "studentische Hilfskraft" aus personenbedingten Gründen gerechtfertigt. Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 18.9.2008 – 2 AZR 976/06.

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service 17/08