Flüchtlingsbürgen auch von Forderungen der Sozialämter entlastet

Am 27.6.2019 haben wir auf MiGAZIN diesen Artikel gefunden und leiten ihn zur Information weiter:

Flüchtlingsbürgen auch von Forderungen der Sozialämter entlastet
Bürgen für Flüchtlinge aus Syrien können aufatmen. Auch die kommunalen Sozialämter sollen auf ihre Forderungen verzichten. Das hat das Bundessozialministerium nun klargestellt. Den ganzen Artikel lesen

Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule nicht ausgeschlossen

Mitteilung: Bundessozialgericht

Behinderte Kinder können gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts in zwei Verfahren entschieden (B 8 SO 4/17 R und B 8 SO 7/17 R), die allerdings wegen fehlender tatsächlicher Feststellungen zum konkreten Gegenstand der Angebote sowie der Eignung und Erforderlichkeit für die Schulbildung der Kläger zur abschließenden Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen wurden. Weiterlesen

Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule nicht ausgeschlossen

Mitteilung: Bundessozialgericht

Behinderte Kinder können gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts in zwei Verfahren entschieden (B 8 SO 4/17 R und B 8 SO 7/17 R), die allerdings wegen fehlender tatsächlicher Feststellungen zum konkreten Gegenstand der Angebote sowie der Eignung und Erforderlichkeit für die Schulbildung der Kläger zur abschließenden Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen wurden.

Entscheidend für die Abgrenzung der unabhängig von Einkommen und Vermögen zu erbringenden Hilfen zur angemessenen Schulbildung und der bedürftigkeitsabhängigen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind die mit den Angeboten verfolgten Ziele. Liegen diese insbesondere in der Unterstützung, Erleichterung oder Ergänzung der Schulbildung, ist auch der zur Unterstützung des behinderten Kindes hierfür erforderliche Integrationshelfer eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung, wenn sie diese zumindest erleichtert. Will das Nachmittagsangebot jedoch etwa durch gemeinsames Spielen lediglich die Zeit überbrücken, bis die Eltern sich wieder ihrer Kinder annehmen, hat es allenfalls mittelbar eine positive Auswirkung auf die Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. In diesem Fall kommt nur eine Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Betracht.


PM v. 6.12.2018
Bundessozialgericht
www.bsg.bund.de

 

Die Mühen der Integrations-Ebene

von Götz Eisenberg

mosaik_eisenbergVor rund einem Jahr fiel Merkels berühmter Satz „Wir schaffen das!“ Die Euphorie der Willkommenskultur ist schnell verflogen, die geflüchteten Menschen sind geblieben. Die Auseinandersetzung, wie mit ihnen umgegangen werden soll, spaltet zunehmend die Gesellschaft. Die auftretenden Schwierigkeiten und Zwischenfälle mit Migranten leiten Wasser auf die Mühlen der Rassisten und Rechtspopulisten. Am Beispiel eines kleinen nordhessischen Dorfes und einer dort untergebrachten afghanischen Familie berichtet der Autor von den Höhen und Tiefen des Integrations-Alltags … weiter

©Foto: Das Mosaik by Götz Eisenberg, Lizenz: CC BY-NC 3.0 DE


unterrichtstippEinsatz im Unterricht:

Der Text kann ab der 8./9. Klasse (ab HS/MS) sehr  gut im Unterricht der Fächer Ethik, Rel., D, G, Ek, Soz. eingesetzt werden. Die nachfolgende zum Download angebotenen Fassungen haben Zeilennummern und ausführliche methodisch-didaktische Hinweise inkl. Arbeitsaufträge. Weiterlesen

Schulbegleiter ist Arbeitnehmer

Ein Schulbegleiter, auch Integrationshelfer genannt, ist eine Person, die während eines Teils oder auch während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Schulweges, bei einem Schüler ist, um dessen behinderungsbedingte Defizite zu kompensieren und Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen zu geben. Ein vom Träger der Schule vertraglich verpflichteter Schulbegleiter ist im Regelfall Arbeitnehmer.

Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 28. Juli 2010 – 1 Ca 2108/09

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 20/2010