Ausschluss von Klassenfahrt bei Fehlverhalten rechtens

Mitteilung: Verwaltungsgericht Aachen

Der Antragsteller besucht die 6. Klasse einer Gesamtschule im Kreis Heinsberg. Nach den Feststellungen des Gerichts enthält das Klassenbuch (jedenfalls) für den Zeitraum Anfang April 2019 bis Anfang Mai 2019 acht Eintragungen über Fehlverhalten. Am 9. Mai 2019 führte der Sonderpädagoge der Schule auf Bitten der Schulleitung ein Gespräch mit fünf Schülern der Klasse 6 – darunter dem Antragsteller – über Auseinandersetzungen zwischen ihnen. Der Antragsteller störte mehrfach das Gespräch, unter anderem, indem er einen seiner Schuhe auszog und gegen die Nase eines Mitschülers hielt. Daher brachte der Sonderpädagoge den Antragsteller in einen benachbarten Unterrichtsraum und forderte ihn auf, dort auf ihn zu warten, bis er mit den vier anderen Schülern gesprochen habe; im Anschluss wolle er dann mit ihm reden. Der Antragsteller verließ aber ohne Rücksprache das Schulgebäude. Darauf im Rahmen des Elternsprechtages in Gegenwart seiner Eltern von dem Sonderpädagogen angesprochen, erklärte der Antragsteller, er sehe keinen Redebedarf.

Mit Bescheid vom 6. Juni 2019 wurde ihm mitgeteilt, dass die Teilkonferenz der Schule beschlossen habe, ihn wegen „Missachtung von Lehreranweisungen“ von der für den 02. Juli 2019 vorgesehenen Klassenfahrt auszuschließen.

Der dagegen gerichtete Eilantrag blieb ohne Erfolg. In dem Beschluss der 9. Kammer vom 01. Juli 2019 heißt es zur Begründung: Weiterlesen

Schuldienst: Klassenfahrt keine Privatangelegenheit

Ein angestellter Lehrer, der auf einer Klassenfahrt mitfährt, hat Anspruch auf Erstattung der Reisekosten.

Der Fall: Die Klassenlehrerin einer 10. Klasse in Nordrhein-Westfalen beantragte die Genehmigung einer Studienfahrt nach Berlin. In dem von ihr unterschriebenen Antragsformular für eine Dienstreisegenehmigung erklärte sie formularmäßig den Verzicht auf die Erstattung der Reisekosten. Insgesamt zahlte die Lehrerin für die
Fahrt, die Übernachtung und Verpflegung sowie den Besuch eines Musicals 234,50 Euro, von denen sie von der Schule 28,45 Euro erstattet bekam. Den Differenzbetrag klagte sie erfolgreich ein.

Das Landesarbeitsgericht: Die angestellte Lehrkraft im nordrhein-westfälischen Schuldienst hat bei Durchführung einer genehmigten Klassenfahrt Anspruch auf Erstattung der Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz. Dies sieht zwar die Möglichkeit des Verzichts vor, darauf kann sich das beklagte Land aber nicht berufen, wenn die Verzichtserklärung unter Verletzung der dem Bediensteten geschuldeten Fürsorgepflicht erwirkt worden ist. Dieser Fall liegt vor, weil die Genehmigung der Klassenfahrt nach der Richtlinie des Schulministeriums davon abhängig gemacht worden ist, dass die Lehrkraft zuvor schriftlich auf die Zahlung der Reisekosten verzichtet.

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 3. Februar 2011, 11 Sa 1852/10

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 6/2011