Schule muss ein Ort der religiösen Toleranz sein – pauschale Kopftuchverbote unverhältnismäßig

Mitteilung: Deutsches Institut für Menschenrechte

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich gegen generelle Kopftuchverbote für Schülerinnen aus. „Pauschale Kopftuchverbote für Schülerinnen wären unverhältnismäßig und würden die religionsverfassungsrechtliche und menschenrechtliche Pflicht missachten, auch in der Schule religiöse Pluralität zu ermöglichen sowie religiöse Toleranz zu fördern“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung der Publikation „Die Religionsfreiheit von Kindern im schulischen Raum – Zur Diskussion über Kopftuchverbote für Schülerinnen“. Weiterlesen

Lehrerinnen mit Kopftuch – Landesarbeitsgericht spricht Bewerberin Entschädigung zu

Mitteilung: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klägerin eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochen und damit das vorangegangene Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24.05.2018 – 58 Ca 7193/17 – nicht bestätigt.

Die Klägerin hat geltend gemacht, ihre Bewerbung als Diplominformatikerin sei nicht erfolgreich gewesen, weil sie ein muslimisches Kopftuch trage. Hierin liege eine nicht erlaubte Benachteiligung wegen ihrer Religion. Weiterlesen

Lehrerin mit Kopftuch – Arbeitsgericht weist Klage ab

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit einem am 9.5.2018 verkündeten Urteil die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule mit einem muslimischen Kopftuch unterrichten wollte.

Mitteilung: Arbeitsgericht Berlin

Das Land Berlin hatte die Klägerin für einen Einsatz in einer Grundschule vorgesehen und sie an ein Oberstufenzentrum umgesetzt, als die Klägerin bei dem Unterricht ihr Kopftuch tragen wollte. Die Klägerin hatte sich gegen diese Umsetzung gewandt und geltend gemacht, sie werde durch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes in ihrer grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit verletzt. Weiterlesen

Verstoß wird geahndet

In den städtischen Kindergärten Baden-Württembergs ist es den Fachkräften verboten, im Dienst Kopftuch zu tragen. Der Verstoß einer muslimischen Erzieherin gegen dieses Verbot berechtigt den Arbeitgeber dazu, eine Abmahnung zu erteilen.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 19. Juni 2009 – 7 Sa 84/08

aus: einblick – gewerkschaftlicher Infoservice 12/09