GEW unterstützt Vorstoß von SPD und Grünen zur Lockerung des Kooperationsverbots im Schulbereich

Bildungsgewerkschaft: „Unsinnige Regelung muss endlich aufgehoben werden!“

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Frankfurt am Main – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt den Vorstoß von SPD und Grünen, das Kooperationsverbot im Schulbereich zu lockern bzw. aufzuheben. „Das Kooperationsverbot im Bildungsbereich muss endlich fallen. Insbesondere in schwierigen gesellschaftlichen Situationen wie in der Flüchtlingsfrage zeigt sich, wie unsinnig das Kooperationsverbot ist. Bund, Länder und Kommunen müssen die große Herausforderung der Integration von Flüchtlingen mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung stemmen. Dazu gehört Bildung von Anfang an. Dafür muss in Kitas und Schulen kräftig investiert werden. Doch das Kooperationsverbot hindert sie daran.

Wir brauchen Gesetze, die eine Willkommenskultur befördern und nicht Lösungen verhindern“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Frankfurt am Main. „Die Aufhebung des Kooperationsverbotes ist eine Strukturveränderung, die längst überfällig ist. Sie hat bereits in den vergangenen Jahren wichtige Maßnahmen wie beim Bildungs- und Teilhabepaket unmöglich gemacht.“

PM v. 3.11.2015
GEW-Hauptvorstand
Ulf Rödde
Pressesprecher
www.gew.de

Fotokopieren in Schulen: Was geht, was geht nicht?

kopierer.gifAuf der Seite "schulbuchkopie.de" haben wir eine schöne Zusammenfassung zum Kopieren in der Schule gefunden:

DIGITALES & ANALOGES KOPIEREN: EINFACHE REGELN FÜR DIE SCHULEN

Für das digitale und analoge Kopieren in der Schule gelten seit 1. Januar 2013 klare Regeln. Sie werden hier in zwei Kapiteln dargestellt. Das erste behandelt das Einscannen und Abspeichern, das zweite das traditionelle Fotokopieren.

Die Rechtslage ist komplex. Daher haben die Länder gemeinsam mit den Bildungs- und Schulbuchverlagen sowie den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition klare und pragmatische Regelungen geschaffen.

► zum Nachlesen der Regeln für digitale und analoge Kopien

Direktdownload der Broschüre: Digitale Schulbücher, Einscannen und Kopieren in der Schule (pdf-Datei)

Hinweis: Die bisherige Fassung dieses Berichtes v. 10.5.2010 wurde am 31.7.2014 komplett überarbeitet!
 

Digitale Schulbücher, Einscannen und Kopieren in der Schule

Seit dem 1.1.2013 gelten neue Regeln für die Verwendung von Kopien und Scans im Unterricht. Seit neuestem gibt es auch eine Webseite, auf der Fragen aus der Praxis beantwortet werden:

Einscannen geregelt
Alle Informationen auf: www.schulbuchkopie.de

Mitteilung: KMK

Der Verband Bildungsmedien und die Kultusministerkonferenz stellen eine komplett neue Website zu den Regeln für das analoge und digitale Kopieren an Schulen vor. Auf www.schulbuchkopie.de informieren sie ausführlich über die neuen Regeln, die seit dem 1. Januar 2013 gelten, und beantworten unter dem Motto „Was geht, was geht nicht?“ häufige Fragen aus der Praxis.

Durch eine Vereinbarung zwischen den Kultusministerien der Länder und dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition dürfen Lehrkräfte an Schulen in Deutschland seit Anfang des Jahres urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken auch digital vervielfältigen.

Lehrkräfte können nun 10 %, maximal 20 Seiten eines Printwerkes kopieren, und bei Werken, die ab 2005 erschienen sind, in demselben Umfang einscannen. Diese Kopien und Scans können Lehrerinnen und Lehrer für den eigenen Unterrichtsgebrauch nutzen; die Scans können auch auf verschiedenen Rechnern der Lehrkraft gespeichert werden. Bei Werken, die digital angeboten werden, gelten die Lizenzbedingungen der Verlage.

PM v. 28.6.2013 – www.kmk.org

Unterrichtsmaterial: Kopierkosten trägt die Schule

Öffentliche Schulträger im Land Sachsen können von den Eltern ihrer Schüler nicht die Erstattung von Kopierkosten für Unterrichtsmaterial verlangen. Es obliegt der Gemeinde als Schulträgerin, die sachlichen Kosten für den Schulbetrieb, zu denen auch die Lernmittel gehören, zu tragen. Die Herstellung von Unterrichtskopien gehört auch dazu.

Sächsisches Oberverwaltungsgericht,Urteil vom 17. April 2012 – 2 A 520/11

 

 

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 8/2012

Gerichtsurteil verhindert freien Zugang zu Bildung

Mitteilung: Piratenpartei

Die Piratenpartei verurteilt das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart vom 4.4.2012 zum Thema Kopieren digitaler Daten zu Lehrzwecken auf das Schärfste. Dieses Urteil untersagt der Fernuniversität Hagen, Teile eines Lehrbuches zum Zwecke der Vermittlung von Lehrinhalten einer abgeschlossenen Gruppe von Studierenden zur digitalen Weiterverarbeitung verfügbar zu machen. Damit wird dem Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland ein erheblicher Schaden zugefügt.

Das Urteil ist ein Beispiel für die restriktive und entwicklungshemmende Auslegung von urheberrechtlich übertragenen Auswertungsrechten. Das Interesse der Allgemeinheit an Bildungsgütern hat Vorrang gegenüber wirtschaftlichen Partikularinteressen von Verlegern. Bildungsgüter dienen als Multiplikator von Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität und damit dem Allgemeinwohl der Gesellschaft.

»Wer an Bildung spart, spart an unserer Zukunft. Wir fordern die Mediennutzung bzw. die Lernmittelnutzung von Urheberrechtsabgaben zu befreien, um Bildungsmaterialien für jeden unkompliziert und einfach zugänglich gestalten zu können«, so Daniel Neumann, einer der federführenden Antragssteller der Urheberrechtsreform der Piratenpartei. Der Urheberrechtsbeauftragte Bruno Kramm der Piratenpartei ergänzt »Die seit Wochen selektiv und tendenziös geführte Debatte um Urheberrechte in der Unterhaltungsindustrie muss dringend ihre Verbreiterung in die Bereiche Bildung und Forschung finden, denn die freie Teilhabe an Wissen und Informationen muss primärer Fokus deutscher Bildungspolitik sein.«

Der §52a des UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) sollte ursprünglich jene Möglichkeit der Verfügbarkeit von Werken zu Unterrichtszwecken erweitern, wurde jedoch dann in seiner Intention durch die gezielte Lobbyarbeit der Verleger in den Rechtsausschüssen weitreichend geschwächt.

Quelle: PM v. 19.4.2012 – Piratenpartei

GEW: Lehrkräfte vor rechtlichen Risiken schützen

Bildungsgewerkschaft zum Einsatz so genannter "Schultrojaner"

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält den Einsatz so genannter "Schultrojaner" zur Erkennung von Plagiaten auf Computern an Schulen für mitbestimmungsrechtlich fragwürdig. "Wir sind vom dem geplanten Einsatz eines Schultrojaners überrascht – "Trojaner" haben an Schulen nichts zu suchen. Damit würden die Lehrkräfte gezielt einer Ausforschung im Interesse Dritter ausgesetzt, erklärte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne. "Bevor überhaupt nur an den Einsatz derartiger Software gedacht wird, müssen die zuständigen Personal- und Betriebsräte sowie die Mitarbeitervertretungen der öffentlichen und privaten Schulen beteiligt und in die Entscheidung einbezogen werden."

Dass der Trojanereinsatz jetzt zufällig bekannt wird, lege den Verdacht nahe, dass die erforderliche Mitbestimmung umgangen werden soll. Die Schulträger seien verpflichtet ihre Beschäftigten vor rechtlichen Risiken zu schützen. Das gelte umso mehr, als es sich oftmals um Fälle handele, in denen es selbst für Urheberrechtsprofis schwer sei, die Rechtslage eindeutig zu bestimmen.

Pressemitteilung v. 31.10.2011
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

Wer eine weitere Sellungnahme lesen will: siehe die Mitteilung der Piratenpartei zu diesem Thema

Schulbuchverlage machen Schulleiter zu Hilfspolizisten gegen eigenes Kollegium

Mitteilung: Piratenpartei Deutschland

Mit dem Schuljahr 2011/2012 wird eine vertragliche Regelung wirksam, nach der die Länder den Schulbuchverlagen die Möglichkeit einräumen müssen, auf Schulrechnern Software zu installieren, die nach Plagiaten sucht. Weiter werden die Länder verpflichtet, disziplinarisch gegen Urheberrechtsverstöße von Lehrern vorzugehen. Die Piratenpartei kritisiert diesen Vertrauensbruch zwischen Land und Lehrerschaft und fordert eine Umstellung auf Lehrmaterialien unter freien Lizenzen.„Es ist ein Skandal, wenn sich die Länder hier von Verlagen vorschreiben lassen, wie sie mit ihren Bediensteten umgehen sollen“, kritisiert Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. „Das ist ein offener Vertrauensbruch mit den Lehrerinnen und Lehrern. Schulleiter und Landesregierungen sind keine Hilfspolizisten der Verlegerlobby.“

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Lernmittelfreiheit: Kopien sind auch kostenlos

Öffentliche Schulen können von Eltern und Schülern kein Kopiergeld verlangen. Die in der Sächsischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit erstreckt sich auch auf Kopien aus Schul- und Arbeitsbüchern sowie Lern- und Übungsheften. Die Schulen sind verpflichtet, Schülern diese Kopien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 30. Juni 2011 – 5 K 1790/08

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 14/2011