Nicht immer Geld für Nachhilfe

Kinder von Hartz-IV-Empfängern haben bei schlechten Noten nicht immer einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Nachhilfe. Das gilt vor allem, wenn die bisherige Nachhilfe zu keiner Verbesserung der Schulleistungen geführt hat.

Sozialgericht Frankfurt/M, Beschluss vom 5. Mai 2011 – S 26 AS 463/11 ER

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 13/2011

Frustfrei Lernen

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