Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule nicht ausgeschlossen

Mitteilung: Bundessozialgericht

Behinderte Kinder können gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts in zwei Verfahren entschieden (B 8 SO 4/17 R und B 8 SO 7/17 R), die allerdings wegen fehlender tatsächlicher Feststellungen zum konkreten Gegenstand der Angebote sowie der Eignung und Erforderlichkeit für die Schulbildung der Kläger zur abschließenden Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen wurden.

Entscheidend für die Abgrenzung der unabhängig von Einkommen und Vermögen zu erbringenden Hilfen zur angemessenen Schulbildung und der bedürftigkeitsabhängigen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind die mit den Angeboten verfolgten Ziele. Liegen diese insbesondere in der Unterstützung, Erleichterung oder Ergänzung der Schulbildung, ist auch der zur Unterstützung des behinderten Kindes hierfür erforderliche Integrationshelfer eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung, wenn sie diese zumindest erleichtert. Will das Nachmittagsangebot jedoch etwa durch gemeinsames Spielen lediglich die Zeit überbrücken, bis die Eltern sich wieder ihrer Kinder annehmen, hat es allenfalls mittelbar eine positive Auswirkung auf die Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. In diesem Fall kommt nur eine Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Betracht.


PM v. 6.12.2018
Bundessozialgericht
www.bsg.bund.de

 

Die offene Ganztagsschule: Wie kann der Lernort Schule zu einem Lebensort werden?

Beschreibung eines „Schulentwicklungsprozesses“ unter dem Einfluss einer gelungenen Schulsozialarbeit

von Birgit Messerer

gsf – Die Sozialpädagogin Birgit Messerer zieht Bilanz und blickt zurück:
„Vor drei Jahren habe ich das Konzept der Ganztagsschule in offener Form erstellt und immer wieder aktualisiert. Wie sieht nun die Realität aus? Das eine sind die Ziele, die guten Vorsätze, das andere ist die „ach so ernüchternde“ Realität. Stolpersteine gehören zu jeder guten Zielformulierung dazu und diese durfte ich schon recht bald erspüren.“

Am Ende des Aufsatzes befindet sich die Stellungnahme von Jörg Mangold, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Er beschreibt die positiven Veränderungen an der Schule durch die Arbeit einer guten Schulsozialarbeit und engagierten Fachkraft. 

Wer mehr über Ecken und Kanten, aber auch Chancen eines Ganztagesbetriebes erfahren will, ist hier genau an der richtigen Stelle. Trotz seiner Länge ist der Text anschaulich zu lesen und ein spannendes Stück pädagogischer Literatur. … Den ganzen Text lesen