Schule muss ein Ort der religiösen Toleranz sein – pauschale Kopftuchverbote unverhältnismäßig

Mitteilung: Deutsches Institut für Menschenrechte

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich gegen generelle Kopftuchverbote für Schülerinnen aus. „Pauschale Kopftuchverbote für Schülerinnen wären unverhältnismäßig und würden die religionsverfassungsrechtliche und menschenrechtliche Pflicht missachten, auch in der Schule religiöse Pluralität zu ermöglichen sowie religiöse Toleranz zu fördern“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung der Publikation „Die Religionsfreiheit von Kindern im schulischen Raum – Zur Diskussion über Kopftuchverbote für Schülerinnen“. Weiterlesen

Lehrerin mit Kopftuch – Arbeitsgericht weist Klage ab

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit einem am 9.5.2018 verkündeten Urteil die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule mit einem muslimischen Kopftuch unterrichten wollte.

Mitteilung: Arbeitsgericht Berlin

Das Land Berlin hatte die Klägerin für einen Einsatz in einer Grundschule vorgesehen und sie an ein Oberstufenzentrum umgesetzt, als die Klägerin bei dem Unterricht ihr Kopftuch tragen wollte. Die Klägerin hatte sich gegen diese Umsetzung gewandt und geltend gemacht, sie werde durch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes in ihrer grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit verletzt. Weiterlesen

Der Islam ist keine Bedrohung für unsere Gesellschaft

Kommunikations- und Sozialwissenschaftler der Universität Jena legen Studienergebnisse zur Einstellung der Deutschen zum Islam vor

Mitteilung: Friedrich-Schiller-Universität Jena

Der Schock sitzt tief: Islamistische Terroristen haben in Paris mehrere Veranstaltungen und Vergnügungsorte angegriffen und weit mehr als einhundert Menschen getötet. Schon kurze Zeit nach den Anschlägen wurden erste Stimmen laut, die aktuelle Flüchtlingspolitik zu überdenken und die Einwanderung der vorwiegend muslimischen Flüchtlinge aus den Kriegsgebieten des Nahen Ostens nach Europa zu stoppen.

Aber auch bereits vor den Anschlägen von Paris gingen vor allem in Ostdeutschland regelmäßig Anhänger der Pegida auf die Straße, um gegen die vermeintliche Unterwanderung unserer Gesellschaft durch den Islam zu demonstrieren. Leben die Menschen in Deutschland also in Angst vor dem Islam? … weiter

Quelle: Uni Jena/idw-online.de

Urteil setzt Zeichen für Religionsfreiheit und erteilt Auftrag an die Politik

Bildungsgewerkschaft GEW zum „Kopftuchurteil“ des Bundesverfassungsgerichts

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum „Kopftuchverbot“ in Schulen als „Zeichen für Religionsfreiheit und einen Auftrag an die Politik“ bezeichnet.

„Die unterschiedlichen Urteile von 2003 bis heute zeigen, wie schwer sich auch die höchsten Gerichte mit dieser Frage tun. Die mit dem ‚Kopftuchstreit‘ verbundenen Fragen sind nicht in erster Linie juristisch zu lösen. Sie berühren gesellschaftliche Grundfragen wie Toleranz, Religionsfreiheit sowie die Trennung von Staat bzw. Schule und Religion. Die Politik ist gefordert, sich diesen Fragen zu stellen und schnell Lösungen zu entwickeln. Der Konflikt darf nicht in die Schulen verlagert werden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Freitag in Frankfurt a.M.

Sie warnte davor, den so genannten „Kopftuchstreit“ isoliert zu führen: „Die Auseinandersetzung um das Kopftuch ist auch eine Folge der Integrationspolitik in Deutschland, die viele Jahre diesen Namen nicht verdient hat.“

PM v. 13.3.2015
Ulf Rödde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

Keine gesichtsverhüllende Verschleierung im Unterricht

JustizMitteilung: Bayer. Verwaltungsgerichtshof

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 22. April 2014 entschieden, dass das Verbot, während des Unterrichts an einer Berufsoberschule einen gesichtsverhüllenden Schleier zu tragen, das Recht einer Schülerin auf freie Religionsausübung nicht in unzulässiger Weise begrenzt.

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„Religion stößt zunehmend auf Ablehnung“

Sozialethikerin Marianne Heimbach-Steins vom Exzellenzcluster "Religion und Politik" der Universität Münster mahnt mehr Einsatz der Kirchen für Religionsfreiheit an / Neue Studie

Rezension: Westfaelische Wilhelms-Universität Münster

Die Religionsfreiheit gerät in Deutschland nach Einschätzung der münsterschen Sozialethikerin Prof. Dr. Marianne Heimbach-Steins zunehmend unter Druck. Immer häufiger stoße Religion in der Öffentlichkeit auf Unverständnis und Ablehnung, bis hin zur Aggression. "In einer zunehmend säkularen und pluralen Gesellschaft ist das Recht auf Religionsfreiheit nicht mehr selbstverständlich", schreibt die Forscherin des Exzellenzclusters "Religion und Politik" der Uni Münster in einer neuen Studie. … weiter

Quelle: PM v. 30.11.2012 – Westfaelische Wilhelms-Universität Münster / idw