Sozialhilfe: Fahrtkostenerstattung sichert Bildung

Der Träger der Sozialhilfe kann verpflichtet sein, die Fahrtkosten fur den Besuch einer Fachoberschule zu ubernehmen.

Der Fall: Die 17jährige Schulerin bezieht Leistungen der Grundsicherung. Sie beantragte beim zuständigen Landkreis die Übernahme der Kosten fur eine Busfahrkarte zur Fachoberschule etwa 13 km vom Wohnort entfernt und zum schulbezogenen Praktikum etwa 24 km entfernt. Die Kosten fur die Schulerjahresfahrkarte des Regionalen Nahverkehrsverbandes belaufen sich auf 736 Euro. Nach der Ablehnung durch den Landkreis beantragte die Schulerin den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Mit ihrem Antrag hatte sie Erfolg. Weiterlesen