Bundesarbeitsgericht stärkt Streikrecht

Mitteilung: DGB

Zum heutigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem Streiks auf oder vor dem Firmengelände zulässig sind, sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

„Heute ist ein guter Tag für die Beschäftigten und für ihr Grundrecht auf Streik. Mit dieser Entscheidung ist nicht nur für Amazon, sondern auch für andere Unternehmen die Lage geklärt: Das Hausrecht der Arbeitgeber reicht nicht so weit, dass damit das Streikrecht ausgehöhlt werden kann. Dass vor dem Werkstor gestreikt oder zum Streik aufgerufen wird, ist so alt und selbstverständlich wie das Streikrecht selbst – und wurde bislang von der großen Mehrheit der Unternehmen nicht in Frage gestellt. Weiterlesen

Streikrecht für Beamte: Elf Kläger ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

GEW gibt Lehrkräften Rechtsschutz

Frankfurt a.M. – Elf Klägerinnen und Kläger ziehen mit Rechtsschutz der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Ihr Ziel: das Streikrecht für Beamtinnen und Beamte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG ) hatte in seinem Urteil vom 12. Juni die Klagen von vier Lehrerinnen und Lehrern zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft und zum EGMR frei. Weiterlesen

Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

Wer die Pressemitteilung des BVerfG und auch das Urteil selber lesen will, ist hier richtig:

Mitteilung;: Bundesverfassungsgericht

Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom heutigen Tage vier gegen das Streikverbot für Beamte gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. … weiter

Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de


Direktlink zum Urteil

GEW: „Von Urteil enttäuscht – Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“

Bildungsgewerkschaft zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte

Mitteilung: GEW Bundesvorstand

Karlsruhe – Mit „Enttäuschung“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte reagiert. „Das ist ein Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Karlsruhe in einer ersten Reaktion. „Das Gericht  schreibt die bisherige Rechtsprechung fest und macht damit einen Rückschritt ins vergangene Jahrhundert. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht sieht das Verfassungsgericht weder eine Kollision zwischen deutschem und internationalen Recht noch eine Kollision in der deutschen Rechtsprechung.“ Tepe kündigte an, dass die GEW das Urteil jetzt eingehend prüfen und dann über die weiteren Schritte entscheide werde. 


PM v. 12.6.2018
Ulf Rödde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

Elke Hannack bedauert Entscheidung zum Beamtenstreikrecht

Mitteilung: DGB

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das in Deutschland bestehende Beamtenstreikverbot mit der Verfassung vereinbar ist. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben sich seit Jahren für ein Streikrecht der nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten eingesetzt. Das Bundesverfassungsgericht sieht im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht keine Kollision des deutschen Beamtenstreikverbots mit den völkerrechtlichen Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und hat ihr damit nicht die von uns erwartete Bedeutung zugesprochen. Der 2. Senat verwies darauf, dass die derzeitigen Beteiligungsrechte der Spitzenorganisationen sowie das Alimentationsprinzip das fehlende Beamtenstreikrecht hinreichend kompensieren würden.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bedauert die Entscheidung sehr und hält an der Auffassung fest: „Das Streikrecht ist ein Grund- und Menschenrecht, das auch nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten zustehen muss. Leider sieht das Bundesverfassungsgericht dies anders. Einer gesamten Statusgruppe dieses Recht zu verweigern, ohne nach zu erfüllender Aufgabe zu differenzieren, ist für uns auch nach der heutigen Entscheidung nicht nachvollziehbar. Für die nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten, zum Beispiel in den privatisierten Unternehmen oder auch in vielen Verwaltungsbereichen, bedeutet dies erstmal, dass ihnen auch weiterhin die Möglichkeit vorenthalten wird, sich aktiv für ihre Arbeitsbedingungen einzusetzen. Sieht man sich die negative Entwicklung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst an, so ist nicht verständlich, warum den Betroffenen ein effektives Mittel zur Verbesserung ihrer Situation verwehrt wird.“


PM v. 12.6.2018
Maike Rademaker
Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
www.dgb.de

„Grundrecht darf Beamten nicht länger vorenthalten werden“

Bildungsgewerkschaft GEW zur Verhandlung zum „Streikrecht für Beamte“ vor dem Bundesverfassungsgericht

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Karlsruhe/Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht sich nach der Verhandlung zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte vor dem Bundesverfassungsgericht in ihrer Auffassung bestätigt. „Das Streikrecht ist ein Grundrecht, das verbeamteten Lehrkräften bis heute  vorenthalten wird. Wir wollen das Beamtenrecht modernisieren und demokratisieren. Eine starke Demokratie wie in Deutschland hält es aus, wenn Lehrerinnen und Lehrer streiken“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Mittwoch in Karlsruhe. Sie machte deutlich, dass die Kollision zwischen der Koalitionsfreiheit für Arbeitnehmer und den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ebenso aufgelöst werden müsse wie die Kollision zwischen europäischem Recht und deutscher Rechtsprechung. Weiterlesen

ISM solidarisiert sich mit GDL-Streik

Über den Spartengewerkschaften-Streit in Zusammenhang mit der GDL und dem Bahnstreik entzürnen sich vielerorts die Gemüter. Befürworter und Gegner des Tarifeinheitsgesetzes setzen sich auf vielen Ebenen auseinander. Wir dokumentieren eine Erklärung des Instituts Solidarische Moderne:

Das geplante Tarifeinheitsgesetz verschiebt die gesellschaftlichen und ökonomischen Kräfteverhältnisse – ISM-Vorstand spricht der GDL seine uneingeschränkte Solidarität aus

Mitteilung: Institut Solidarische Moderne

Der Vorstand des Instituts Solidarische Moderne hat der GDL im aktuellen Tarifkonflikt mit der Bahn AG seine uneingeschränkte Solidarität ausgesprochen. Die Auseinandersetzung sei sehr grundsätzlicher Natur, weil sie im Kern ein Kampf gegen die Einschränkung der verfassungsmäßig garantierten Tarifautonomie und des Streikrechts darstelle und damit alle abhängig Beschäftigten in diesem Land betreffe, so der Vorstand. Weiterlesen

GEW kritisiert Ablehnung des Streikrechts für Beamte

Bundesverwaltungsgericht weist die Revision der GEW zum Streikrecht für Beamte ab

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Leipzig – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) kritisiert, das Streikrecht für Beamte abzulehnen.

„Wir werden mit der Streikrechtsfrage jetzt vor das Bundesverfassungsgericht gehen“, kündigte GEW-Vorstandsmitglied Andreas Gehrke am Donnerstag in Leipzig an. „Wir erkennen an, dass sich die Richter intensiv mit der komplexen Sachlage auseinandergesetzt und die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ausdrücklich gewürdigt haben. Gleichzeitig bedauert die GEW, dass das BVerwG seine Spielräume nicht ausgeschöpft hat.  Wir hoffen, dass jetzt das Bundesverfassungsgericht das unzeitgemäße und vordemokratische Verbot des Beamtenstreiks endgültig zu Grabe trägt.“

Die GEW hatte gegen eine Disziplinarmaßnahme geklagt, die gegen eine verbeamtete Lehrerin verhängt worden war, weil diese 2009 an einem Streik teilgenommen hatte.

Info:
Nachdem die GEW die schriftliche Urteilsbegründung erhalten hat, kann sie innerhalb eines Monats das Bundesverfassungsgericht anrufen. Damit wird dann eine dritte Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht anhängig und der deutsche Rechtsweg ist ausgeschöpft. Sollte auch das Bundesverfassungsrecht ein Streikrecht für Beamte ablehnen, werden die Richter des EGMR in Strasbourg über diese Frage entscheiden.

Der Fall: Eine verbeamtete Lehrerin hatte 2009 im Rahmen der Tarifrunde für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder an drei Tagen an Warnstreiks teilgenommen. Ziel der Streiks war unter anderem, das Verhandlungsergebnis für den Tarifbereich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Daraufhin verhängte die Behörde als Disziplinarmaßnahme eine Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro. Gegen die Sanktion hat die Beamtin mit Rechtsschutz der GEW vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf geklagt. Das VG sah im Dezember 2010 in der Disziplinarmaßnahme u.a. einen Verstoß gegen Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und gegen die jüngere Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf Streik für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Damit war das VG von der bislang in Deutschland herrschenden Rechtsprechung, die ein allgemeines Streikverbot für alle Beamtinnen und Beamte annimmt, abgewichen (VG Düsseldorf, Az: 31 K 3904/10.O). Über die Berufung, die das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt hatte, hat das OVG Münster am 7. März 2012 (OVG Münster, Az: 3d A 317.11.O) entschieden und die Berufung zurückgewiesen. Das BVerwG hatte am 2. Januar 2013 über die Nichtzulassungsbeschwerde entschieden und die Revision zugelassen. Am 27. Februar 2014 fand nun die mündliche Verhandlung statt.

PM v. 27.2.1214
Ulf Rödde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
ww.gew.de

 

Beamtenstreik: Neuere europäische Rechtsprechung in zweiter Instanz nicht berücksichtigt

GEW: „OVG Münster verharrt in altem Denken“

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Münster/Frankfurt a.M. – „Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum Streikrecht für Beamte zeigt, dass jetzt so schnell wie möglich eine Entscheidung des zuständigen europäischen Gerichts her muss“, sagte Ilse Schaad, Leiterin des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Mittwoch in Frankfurt a.M. Das OVG hat die Klage abgewiesen und keine Revision zugelassen. Das Gericht begründete seine Entscheidung, keine Revision zuzulassen, dass wegen der eindeutigen Rechtslage kein Klärungsbedarf bestehe.

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GEW: „Verbeamtete Lehrkräfte dürfen streiken!“

Beamtenstreik: Kasseler Richter bestätigen Rechtsauffassung der Bildungsgewerkschaft – Abkehr von der bislang in Deutschland herrschenden Rechtsaufassung

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Kassel – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht sich in ihrer Rechtsauffassung zum Streikrecht für Beamte durch ein Urteil der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts (VG) Kassel bestätigt: Verbeamtete Lehrkräfte dürfen streiken. Die Bildungsgewerkschaft begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. … weiter

 

Alle Texte in AUSWEGE zum Thema Streikrecht

 

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