Einigung mit dem Bund auf neue Entgeltordnung

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Nach jahrelangen Verhandlungen konnten sich die Gewerkschaften mit dem Bund als Arbeitgeber Anfang September auf eine neue Entgeltordnung zum TVöD (Bund) einigen, die die alte Vergütungsordnung zum BAT ablöst. Die neue Entgeltordnung soll zum 1. Januar 2014 in Kraft treten und orientiert sich in der Struktur und hinsichtlich der allgemeinen Eingruppierungsvorschriften an der Entgeltordnung zum Länder-Tarifvertrag TV-L, die 2012 in Kraft getreten ist. Tätigkeitsmerkmale, die einen Bewährungsaufstieg nach bis zu sechs Jahren vorsahen, werden nun von Anfang an der höheren Entgeltgruppe zugeordnet.

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