Der Abmahnbeantworter des Chaos Computer Clubs

Wer eine Abmahnung wegen eines angeblichen (?) Urheberrechtsverstoßes erhalten hat, weiß meist nicht, was zu tun ist. Der Chaos Computer Club (CCC) hat einen Schriftsatz-Generator für ein Antwortschreiben entwickelt. Das Antwortschreiben setzt die abmahnende Kanzlei über die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung in Kenntnis.

Hier geht zum Schriftsatz-Generator des CCC

 

Land haftet für Urheberrechtsverletzung seiner Lehrer auf Schulhomepage

Mitteilung: Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Mit Urteil vom 09.05.2017 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) das Land Hessen verpflichtet, die Veröffentlichung eines Cartoons mit schulbezogenem Inhalt eines deutschlandweit bekannten Cartoonisten auf einer Schulhomepage zu unterlassen. Soweit ersichtlich, hat sich erstmals ein Oberlandesgericht konkret mit dieser Materie beschäftigt.

Die Klägerin nimmt die Verwertungsrechte des Cartoonisten S. wahr. Ein hessischer Lehrer hatte auf der Homepage seiner Grundschule eine Zeichnung dieses Cartoonisten ohne Lizenz veröffentlicht. … weiter

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.05.2017, Az. 11 U 153/16

Quelle: https://olg-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet