Versetzung an die Realschule Georgsmarienhütte ist nicht zu beanstanden

JustizMitteilung: Verwaltungsgericht Osnabrück

OSNABRÜCK. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am 30.01.2013 den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt, mit dem sich die bisher als Leiterin der Realschule Dissen tätige Antragstellerin gegen ihre zum 01.02.2013 verfügte Versetzung auf die Stelle einer Konrektorin an der Realschule Georgsmarienhütte wandte.

Das Gericht hat ausgeführt, die von der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Begründung der Versetzung genannten "Kommunikationsschwierigkeiten" zwischen der Schulleiterin und einem großen Teil des Kollegiums der Realschule Dissen sowie der daraus resultierende Umstand, dass ein ganz erheblicher Teil der Lehrer sich habe an andere Schulen versetzen lassen, hätten die Versetzung der Antragstellerin aus ihrem Amt und aus ihrer Funktion als Schulleiterin zwingend erforderlich gemacht. Ohne diese Maßnahme habe der Schulfrieden nicht wiederhergestellt und der Bildungsauftrag der Schule nicht erfüllt werden können.

Das schlichte Bestreiten der Spannungen im Kollegium sei nicht geeignet, die Richtigkeit dieses Sachverhaltes ernsthaft in Frage zu stellen. Es unterliege auch keinen rechtlichen Bedenken, dass die Antragstellerin an die Realschule Georgsmarienhütte versetzt und dort mit den Aufgaben einer Konrektorin betraut worden sei. Zwar sei es aufgrund entsprechender Informationen bedauerlicherweise zu einer Situation gekommen, die ihr die Wahrnehmung der Aufgaben voraussichtlich erschweren werde, es habe jedoch in zumutbarer Entfernung keine andere geeignete Stelle zur Verfügung gestanden. Ein Einsatz der Antragstellerin als Schulleiterin sei unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles nicht in Betracht gekommen.

Über die entsprechende Klage ist noch nicht entschieden worden.

(Beschluss der 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes Osnabrück zum Az. 3 B 8/13; die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig).

Pressemitteilung 3/2013 v. 1.2.2013
Verwaltungsgerichtes Osnabrück
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Hervorhebungen: Red. Auswege