Aufwendungen für einen „Schulhund“ sind nicht als Werbungskosten einer Lehrerin steuerlich abzugsfähig

Mitteilung: Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Mit Urteil vom 12. März 2018 (5 K 2345/15) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass eine Lehrerin Aufwendungen für ihren Hund, der sie drei Mal pro Woche in die Schule begleitet und dort als „Schulhund“ eingesetzt wird, nicht als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen kann. Weiterlesen

Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers

Meldung: Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20. Mai 2010 VI R 53/09 entschieden, dass Aufwendungen eines Lehrers für Bücher und Zeitschriften als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn die Literatur unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dient und ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich verwendet wird. … weiter

Quelle: PM Nr. 91 v. 27.10.2010 BFH