Zeckenbiss als Dienstunfall

Das Bundesverwaltungsgericht meldet in der Pressemitteilung 13/2010 v. 25.2.2010:

Ein Zeckenbiss und die darauf zurückzuführende Borrelioseinfektion können ausnahmsweise als Dienstunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass Tag und Ort des Zeckenbisses hinreichend genau festgestellt werden können. Außerdem muss der Beamte in Ausübung seines Dienstes infiziert worden sein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Weiterlesen