Fristlose Kündigung nach Raucherpausen und Zuspätkommen im Betrieb
- Wer trotz Abmahnung wiederholt Pausen im betrieblichen Raucherraum verbringt, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen, riskiert die fristlose Kündigung. Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 14. September 2009 – 3 Ca 1336/09
- Kommt ein Arbeitnehmer ständig zu spät zur Arbeit, muss er mit seiner Entlassung rechnen. Nicht immer hilft ein ärztliches Gutachten, wonach man wegen einer psychischen Störung nicht in der Lage ist, den Zeitpunkt des Arbeitsantritts selbst frei zu bestimmen. Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Juni 2009 – 3 Sa 22/07
aus: einblick – gewerkschaftlicher Infoservice 17/09