Anerkennung eines Dienstunfalls wegen Schadstoffbelastung
gsf – Von der hessischen GEW (Jürgen Jäger, GEW Wiesbaden) wurde uns die Kopie eines Urteils übermittelt, das auf den ersten Blick "merkwürdiger" nicht sein kann. Es handelt sich um ein Dienstunfall-Verfahren eines Berufschullehrers an der Staatlichen Berufsschule Rothenburg, Außenstelle Dinkelsbühl, im Landkreis Ansbach vom 27. Februar 2002.
"Schon einige Tage her" haben wir von der Redaktion gesagt. Dennoch wolten wir das Urteil veröffentlichen. Warum?
Der Kläger war Fachlehrer an der oben genannten Berufsschule und hielt Unterricht im Kunststoffbereich. Seit 1994 war er dienstunfähig erkrankt. Der erkrankte Lehrer hatte vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Bezirksfinanzdirektion Ansbach, geklagt, dass die Erkrankung als Dienstunfall anerkannt wird. Es handelt sich um das Einatmen von Lindan, PCB und Formaldehyd während der Dienstzeit.
Das Urteil ist wenig bekannt – wir veröffentlichen es auf diesem Wege noch einmal. Möge es so manchem Kollegen helfen, der vielleicht mit ähnlichen Problemen befasst ist. Die Qualität der Kopie ist bei einigen Seiten nicht berauschend, aber lesbar. ….Download des Urteils