Bedeutung von Bildung und Menschenrechten

Unterrichtsmaterialien der Globalen Bildungskampagne (Basispaket)

Das Unterrichtsmaterial dient dazu, dem Ziel „Bildung für alle“ etwas näherzukommen. Mit Hilfe der Informationen und Übungen können Sie sich gemeinsam mit Ihren Schülerinnen und Schülern mit der Bedeutung von Bildung und dem Menschenrecht auf Bildung auseinandersetzen. Anhand von Fallbeispielen können Sie Folgen und Ursachen mangelnder Bildung untersuchen und die Chancen guter Bildung erörtern.

Das Basispaket ist in die Themenbereiche „Bedeutung von Bildung“, „Bildung ist ein Menschenrecht“ und „Arbeiten mit Fallbeispielen“ unterteilt. Zu jedem Bereich gehören mehrere Übungen, sodass Sie die Unterrichtseinheiten nach Ihren Vorstellungen individuell zusammenstellen können.
 

gsf – Die Arbeitsblätter sind gut gemacht und eignen sich für die Sek. I ab ca. 10-11 Jahren. Die Fallbeispiele können für den Unterrichtseinstieg verwendet werden. Infos können aus Diagrammen und Texten herausgearbeitet werden.

ABs wie das Menschenrechts-Bingo sind unter Umständen zumindest für jüngere Hauptschüler zu schwierig, weil die Vorkenntnisse fehlen, wie z.B. die Fragen: Nenne eine Organisation, die sich für Menschenrechte einsetzt oder Nenne ein Kinderrecht, das die Vereinten Nationen festgelegt haben. Lehrkräfte müssen einkalkulieren, dass parallel dazu Infomaterial bereitgelegt werden muss oder dass ein Internetzugang im Unterricht zur Verfügung steht. Andere Texte sind natürlich abstrakt (z.B. Gesetzestexte) und werden auf wenig Gegenliebe stoßen. Ansehen lohnt sich auf jeden Fall.

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Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift

Bericht: Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 22. Juni 2010 VIII R 38/08 entschieden, dass Klagen mit eingescannter Unterschrift des Bevollmächtigten jedenfalls dann den Schriftformanforderungen des § 64 Abs. 1 FGO entsprechen, wenn sie von dem Bevollmächtigten an einen Dritten mit der tatsächlich ausgeführten Weisung gemailt werden, sie auszudrucken und per Telefax an das Gericht zu senden.

Zwar wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, ob eine nur eingescannte Unterschrift dem Schriftformerfordernis bestimmender Schriftsätze entspricht. Ungeachtet dieses Streits muss aber eine solche Klageschrift ebenso wie eine nicht unterschriebene Klage als wirksam angesehen werden, wenn ihr trotz fehlender oder formal unzureichender Unterschrift nach den objektiven Gesamtumständen aus der maßgeblichen Sicht des Gerichts deren Inhalt sowie der Erklärende und dessen unbedingter Erklärungswille entnommen werden kann. Es reicht auch aus, wenn die Erklärung und ihr Inhalt durch Einschaltung Dritter ersichtlich wird. Denn der ausschließliche Zweck des Schriftlichkeitsgebots ist es, den Erklärungsinhalt sowie die erklärende Person und ihren unbedingten Willen zur Absendung zuverlässig feststellen zu können.

Urteil vom 22.06.10 VIII R 38/08

Pressemitteilung Nr. 79 v. 15. 9. 2010
Bundesfinanzhof
Pressestelle Tel. (089) 9231-233
Pressereferent Tel. (089) 9231-300

Schulanfang 2010

Einige politisch unkorrekte Anmerkungen

von Brigitte Pick

Alle Jahre wieder zum Schulanfang berichten die Medien über die deutsche Schullandschaft, den Reformwillen, die Ängste der Eltern und die Strukturreformen in den unterschiedlichen Bundesländern.

gsf – Brigitte Pick hat auch über diesen Schulanfang nachgedacht. Sie berichtet über den Strukturumbau in Berliner Sekundar- oder Gemeinschaftsschulen, über die Nachmittagsbetreuung von SchülerInnen und fragt sich, wo die Millionen für die Bildungspolitik vom Bund bleiben.

In einem ausführlichen Mittelteil widmet sie sich der Behauptung, dass neue Unterrichtsmethoden angeblich eine bessere Schule versprechen. Ihre Antwort ist ernüchternd. Die Autorin macht aber praktikable Gegenvorschläge und beschreibt Möglichkeiten der individuellen Förderung im Unterricht trotz Heterogenität. Im letzten Teil ihres Essays stellt sie fest, dass die BRD bei den Leistungstests unter "Fernerliefen" rangiert und dass nur die Besten zählen, um die hochgesteckten Leistungsziele zu erreichen. Die Reformen überschlagen sich, Lehrer bleiben dabei aber auf der Strecke.

Trotz des Brunner-Prozesses in München und der Hilflosigkeit der bürgerlichen Gesellschaft kommt sie zu dem Schluss: "Solange den Marginalisierten nicht gezeigt wird, dass man sie braucht und es Empathie gibt, wird man keine dieser armen Seelen retten." … Lesen ist angesagt!

©Foto: Walter-J.-Arnold / www.pixelio.de

Alle bisher erschienenen Aufsätze von Brigitte Pick

Jenseits der Steuerbarkeit

Lernende als Subjekte ihres Bildungsprozesses

von Thomas Rihm

Seit der Veröffentlichung der PISA-Ergebnisse im Jahr 2000 erlebt die pädagogische, insbesondere aber die didaktische Diskussion eine neuerliche Auflage eines Lehr-Lern-Verständisses, das auf Qualitätserhöhung durch Objektivierung des Vermittlungsprozesses bzw. dessen Rahmenbedingungen setzt. Schon in den 1970’er Jahren versuchte die „Curriculumsbewegung“ (vgl. u. a. Robinsohn (1967); Möller (1969)) der ausgerufenen „Bildungskatastrophe“ durch Systematisierungen von Lernzielen und den darauf aufbauenden „Katalogen“ zu begegnen. …weiter

Berufsausbildung: „Anlernverhältnis“ unzulässig

Nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Ausbildung fur einen anerkannten Ausbildungsberuf nur nach der Ausbildungsordnung zulässig. Die Ausbildung hat grundsätzlich in einem Berufsausbildungsverhältnis stattzufinden. Soll dies nicht vereinbart werden, kann auch ein Arbeitsverhältnis begrundet werden.

Es ist jedoch unzulässig, die Ausbildung in einem anderen Vertragsverhältnis durchzufuhren, etwa einem „Anlernverhältnis“. Solche Verträge sind wegen des Gesetzesverstoßes nichtig. Wird trotzdem ein „Anlernverhältnis“ eingegangen, ist es wie ein Arbeitsverhältnis zu behandeln. Zu zahlen ist die fur Arbeitsverhältnisse ubliche Vergutung.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juli 2010 – 3 AZR 317/08

Quelle: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) Nr. 14/10

Happy Birthday! 50 Jahre Jugendarbeitsschutzgesetz

DGB/gsf – Im August und September beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt: die Ausbildung. Nicht wenige von ihnen sind zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig. Zum Schutz dieser jungen Berufseinsteiger unter 18 Jahren vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz und vor Überlastung hat der Bundestag vor 50 Jahren am 9. August 1960 das erste Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.

Anlässlich des Jubiläums erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock: „50 Jahre Jugendarbeitsschutzgesetz sind eine Erfolgsgeschichte. Es war und ist richtig, junge Menschen in der Ausbildung besonders zu schützen. Denn leider werden auch heute Auszubildende ausgenutzt. Junge Auszubildende sind aber Lernende und keine preiswerten Vollzeitarbeitskräfte. Sie benötigen qualifizierte Anleitung, Freistellung für die Berufsschule und ausreichend Erholungszeiten. Pausen ebenso wie ausreichend Nachtruhe und wöchentlich feste freie Tage.“

Quelle: DGB Pressemitteilung 134 v. 6.8.2010

Die DGB-Jugend hat dazu einen Clip bei YouTube veröffentlicht. Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz:

Direktlink:
www.youtube.com/watch?v=G7EIYiBVMDU

Gute Wissenschaft und gute Arbeit zwei Seiten einer Medaille!

Bildungsgewerkschaft GEW stellt "Templiner Manifest" vor

Bericht: GEW Hauptvorstand

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht sich gemeinsam mit jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für berechenbare Karrierewege und bessere Arbeitsbedingungen in Hochschule und Forschung stark. Das ist die zentrale Aussage des "Templiner Manifests", das die Bildungsgewerkschaft am Montag als Ergebnis ihrer Wissenschaftskonferenz "Traumjob Wissenschaft" während einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt hat. … weiter

Die unselige Sarrazin-Debatte (I)

GegenRede 10 über Thilo Sarrazins Buch und über das Verhalten des deutschen Staatsvolkes samt seiner Politiker

von Freerk Huisken

Was soll der Hinweis auf die Umfragen unter den Deutschen, die mehrheitlich z. T. die Thesen, auf jeden Fall aber den Verbleib des Autors im Vorstand der Deutschen Bundesbank und sein Recht auf freie Meinungsäußerung verteidigen?

Wenn dem Autor damit der Populismusvorwurf gemacht werden sollte, dann müsste man ihn glatt dagegen verteidigen. Nein, er redet keineswegs gegen seine Überzeugung dem Volk nach dem Munde. Was er da zu Papier gebracht hat, sind seine Überzeugungen, die er schon seit längerem in eine Öffentlichkeit bringt, welche in nicht gerade geringen Teilen hinter ihm steht. Kritik an diesen Überzeugungen ist allerdings Mangelware.

In einem Nachtrag setzt sich der Autor mit der Meinungsfreiheit auseinander und stellt die Frage:

Was lernt man eigentlich über Meinungsfreiheit, wenn in TV-Sendungen, in der BILD, von der SPD-Basis und in zahllosen Lesenzuschriften die „unerträgliche Beschränkung der Meinungsfreiheit“ für Th. Sarrazin angeprangert wird?

GegenRede 10 lesen

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Sarrazin

Eine Kommentarsammlung

von Günther Schmidt-Falck

Die Auswege-Redakteure haben lange überlegt, ob sie sich zum Thema „Sarrazin“ äußern sollen. Viele politisch aktive Menschen gaben in den letzten Wochen bereits ihr Statement ab. Manches war erfreulich, manches einfach witzig, manches nachdenkenswert. Statt eines weiteren Kommentars möchte die Redaktion sich lieber darauf beschränken, das anzusehen und aufzulisten, was bereits verfasst wurde. Es handelt sich um eine subjektive Auswahl, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Wahrheit erhebt.

Mit Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, beginnen wir den bunten Reigen: … weiter

Über Statements von LeserInnen würden wir uns freuen. Schreiben Sie doch einen kurzen (oder auch längeren) Kommentar zu Thilo Sarrazin, seinem Buch, zu den Statements der PolitikerInnen und GewerkschafterInnen.

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