Widerruf der Berufserlaubnis als Logopäde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes
Bericht: Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über den Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Logopäde" entschieden. Der Kläger wurde wegen sexuellen Missbrauchs einer fünfjährigen Patientin in seinen Praxisräumen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Aufgrund des Strafurteils widerrief die beklagte Behörde die Erlaubnis des Klägers zum Führen der Berufsbezeichnung "Logopäde" wegen Unzuverlässigkeit. Die dagegen geführte Klage hat in der Berufungsinstanz teilweise Erfolg gehabt. Das Berufungsgericht hat den Widerruf hinsichtlich der Behandlung männlicher Patienten aufgehoben. Zwar begründe das Verhalten des Klägers seine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sei es aber ausreichend, ihn fortan von der Behandlung weiblicher Patienten auszuschließen; denn ein über den Kläger erstelltes psychiatrisches Gutachten habe ergeben, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit bei männlichen Patienten gering sei. Weiterlesen