Zu den Erwartungen der Gewerkschaften an eine neue Bunderegierung erklärte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Montag in Berlin:
„Wir gratulieren der CDU und Angela Merkel zu diesem klaren Wahlerfolg und verbinden damit gleichzeitig die Erwartung, dass eine zukünftige Regierung umsteuert – hin zu einer sozial gerechten Politik. Soziale Gerechtigkeit, die Stärkung des Zusammenhalts in unserer Gesellschaft und eine neue Ordnung der Arbeit stehen jetzt auf der Tagesordnung.
Die Partei, die sich immer noch für eine marktradikale Politik ausgesprochen und soziale Regulierung konsequent verweigert hat, die FDP, hat für ihre Politik gegen die Interessen der Menschen die Quittung bekommen.
Die Gewerkschaften und mit ihnen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland erwarten, dass die Missstände auf dem Arbeitsmarkt beseitigt werden und für eine neue Ordnung der Arbeit gesorgt wird. Wir brauchen endlich den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und dem Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen muss konsequent ein Riegel vorgeschoben werden. Hier liegt das Heft des Handelns ganz klar bei der Regierung.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland erwarten eine Politik, die Altersarmut bekämpft und für sichere Renten in Zukunft sorgt.
Wir fordern eine Politik, die Europa nicht kaputt spart sondern die Wirtschaft ankurbelt und die sozialen Rechte der Europäerinnen und Europäer nicht aus dem Blick verliert. Und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland erwarten einen aktiven Staat, der handlungsfähig ist, in die Zukunft investiert und vor allem eine gerechte Steuerpolitik umsetzt.
An diesen Punkten wird sich die neue Bundesregierung messen lassen müssen. Es geht um eine sozial gerechte Politik im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ein ‚weiter so!‘ darf es nicht geben.
Wir haben uns im Wahlkampf als Einheitsgewerkschaft für die Demokratie eingesetzt und unsere Mitglieder zur Wahl aufgerufen. Wir freuen uns, dass die Wahlbeteiligung wieder gestiegen ist.“
Pressemitteilung Nr. 165 v. 23.09.2013
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