Die Drohungen über “Facebook”

Justizrechtslupe.de berichtete am 6.11.2013:

Nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) kann ein Verbot der Kontaktaufnahme und Näherung gerechtfertigt sein, wenn die Bedrohungen über Facebook erfolgen.

So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall einer Mutter, die mit ihrem 7jährigen Sohn von einer Bekannten durch Facebookeinträge bedroht worden ist. Den ganzen Bericht lesen

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 23. April 2013 – 2 UF 254/12