Kündigung wegen Krankheit nur bei negativer Prognose

Fehlzeiten bei lang anhaltender Krankheit reichen als Kündigungsgrund nicht aus. Eine Kündigung wird erst dann gerechtfertigt sein, wenn es abzusehen ist, dass es in Zukunft keine Gesundheitsbesserung zu erwarten sein wird. Die Gründe für eine Krankheitsanfälligkeit müssen auch geklärt werden.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern,
Urteil vom 7. März 2017 – 2 Sa 158/16

Quelle: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service 1/2018