Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

Wer die Pressemitteilung des BVerfG und auch das Urteil selber lesen will, ist hier richtig:

Mitteilung;: Bundesverfassungsgericht

Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom heutigen Tage vier gegen das Streikverbot für Beamte gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. … weiter

Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de


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